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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 03-Protokoll_19.03.2015_gsw.pdf

- S.157

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die eine verwaltungstechnische Infrastruktur vorweisen, ist dieser bürokratische Aufwand den Verbänden – nach Meinung der Kontrollabteilung – zukünftig durchaus zumutbar.
Gästebobfahrten –
Empfehlung

Um die Auslastung der Bob-, Rodel- und Skeletonbahn in Igls zu verbessern, bietet die OSVI Gästebobfahrten unter fachkundiger Führung
und Aufsicht an. Die Vermarktung dieser Fahrten wird entweder durch
die OSVI direkt oder durch externe Vermittler auf Provisionsbasis
durchgeführt. Mit den jeweiligen Vermittlern wurden Verträge abgeschlossen, die auch die Provisionsregelungen beinhalten. Bei einem
dieser Unternehmen, welches auch WOK-Abfahrten anbietet, konnte
der Kontrollabteilung kein diesbezüglicher schriftlicher Vertrag, sondern
nur zwei Aktennotizen aus dem Jahr 2008 und 2011 vorgelegt werden.
Das Schriftstück aus dem Jahr 2011 beinhaltete auch eine Sonderregelung für die Provisionsvermittlung eines überregionalen Veranstalters
für die Saison 2011/2012. Die Einschau der Kontrollabteilung zeigte,
dass nicht nur für die Saison 2011/12, sondern auch für die weiteren
Saisonen die genannte Sonderregelung bei der Provisionsberechnung
angewandt wurde. Die Kontrollabteilung empfahl der OSVI, mit dem
erwähnten Veranstalter einen schriftlichen Vertrag abzuschließen und
auch die beschriebene Provisionsregelung hinsichtlich ihrer zeitlichen
Gültigkeit zu prüfen und falls erforderlich neu festzulegen.
Im Rahmen der Anhörung berichtete die OSVI, dass diese Empfehlung
bereits umgesetzt worden wäre.

Wertanpassung eines
Mit einem Rennrodelclub wurde 2013 ein Vertrag über die Vermarktung
Vertrages – Empfehlung und Vermittlung sowie die Veranstaltung von Sommerbobaktivitäten

auf der Bob-, Rodel- und Skeletonbahn abgeschlossen. Die OSVI und
der Rodelclub einigten sich auf einen Stundensatz für die Nutzung des
Bahnkörpers und eine Pauschale für die Nutzung eines zur Verfügung
gestellten Raumes. Für beide Beträge wurde eine Wertsicherung festgeschrieben. Diese Valorisierung sollte jährlich (erstmalig ab
01.01.2014) vorgenommen werden und richtete sich nach dem VPI
2005. Die von der Kontrollabteilung angestellten Berechnungen ergaben, dass die Wertanpassungen 2014 nicht vorgenommen und somit
bei den Vorschreibungen der Rechnungsbeträge nicht berücksichtigt
worden sind. Die Kontrollabteilung empfahl, künftig die entsprechende
Wertanpassung durchzuführen und eine Nachverrechnung der Beträge
für das Jahr 2014 vorzunehmen.
Laut Stellungnahme der OSVI werde auch diese Empfehlung umgesetzt.
10 Personalgestion

Personalaufwand

Kennzeichnend für einen Dienstleistungsbetrieb stehen die Personalkosten im Vordergrund der Aufwandsseite. Sie bildeten neben den Abschreibungen die größte Ausgabenpost für die Betriebsleistung der
OSVI und beliefen sich laut Gewinn- und Verlustrechnung 2013 auf
€ 2,920 Mio.

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12143/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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