Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 03-Protokoll_19.03.2015_gsw.pdf
- S.168
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Reduzierung des
Monatsgrundgehaltes
Im Oktober 2013 wurde für den Gastro-Bereich der OSVI ein Mitarbeiter neu eingestellt. Das im Zuge der Einstellung mit ihm vereinbarte
Monatsentgelt auf Basis einer freien Vereinbarung beinhaltete auch die
Abgeltung von 35 monatlich zu leistenden Über-(Mehr-)stunden. Daraus ergab sich eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit – ausschließlich der Pausen – von 48 Stunden, welche aufgeteilt auf 6 Tage
zu erbringen waren.
Mit Zusatzvereinbarung vom 23.04.2014 haben die Vertragsparteien im
beiderseitigen Einverständnis befristet für die Zeit vom 01.05.2014 bis
30.09.2014 einer Reduzierung der Überstunden auf 16 pro Monat und
einer Verteilung der daraus resultierenden Arbeitszeit auf 5 Wochentage zugestimmt. In der Folge kam es zu einer Anpassung (Kürzung) des
Monatsentgeltes.
Die Kontrollabteilung hat im Zuge der Prüfung festgestellt, dass in diesem Zusammenhang nicht nur das Überstundenpauschale eine entsprechende Kürzung erfahren hat, sondern auch der Grundbezug herabgesetzt worden ist. Die Kontrollabteilung wies darauf hin, dass im
Rahmen der Zusatzvereinbarung lediglich die Anzahl der vom Mitarbeiter monatlich zu leistenden Überstunden verringert wurde, während die
monatliche Normalarbeitszeit unverändert geblieben ist. Aus der Sicht
der Kontrollabteilung erfolgte daher die Schmälerung des Grundgehaltes für die zu leistende Normalarbeitszeit zu Unrecht.
Anwendung
falscher Gehaltstafeln
Von der Gesamtzahl der seinerzeit im Zuge der Betriebsübernahme
des LSC auf die OSVI übergegangenen Arbeitsverhältnisse galt bezüglich der gehaltsrechtlichen Ansprüche noch für drei Mitarbeiter das
Dienstrecht für die Vertragsbediensteten des Landes Tirol. Die für deren Entlohnung maßgeblichen Gehaltstafeln sehen im Rahmen der
innerhalb der einzelnen Verwendungs- und Lohngruppen festgelegten
Gehalts- bzw. Lohnstufen jeweils im Zweijahresrhythmus eine Vorrückung vor. In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass anstehende Vorrückungen fallweise unter Heranziehung der falschen Gehaltstafeln, nämlich jener für Bundesbedienstete, durchgeführt worden
sind.
10.16 Freiwilliger Sozialaufwand
Ausgaben für den
Aufsichtsrat
Im Zuge der Durchsicht der Position „Freiwilliger Sozialaufwand“ wurde
festgestellt, dass unter diesem Titel fallweise auch Ausgaben für den
Aufsichtsrat (Geschenk, Geschenkpapier, Geburtstagsbillet) verbucht
worden sind. Die Kontrollabteilung empfahl, derartige Aufwendungen
auf einem anderen Konto, bspw. unter den „übrigen betrieblichen Aufwendungen“, zu erfassen.
10.17 Personalrückstellungen
Abfertigungsrückstellung
Als Vorsorge für die Abfertigungsverpflichtungen gegenüber jenen Bediensteten, die noch unter die Bestimmungen des alten Abfertigungssystems fallen (insgesamt 12) hat die OSVI eine Abfertigungsrückstellung gebildet. Die Berechnung der Rückstellung erfolgte unter Verwendung eines eigenen PC-Programmes nach finanzmathematischen
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12143/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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