Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 03-Protokoll_19.03.2015_gsw.pdf
- S.36
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sei, dass man von einem Missstand sprechen könne. Zu dieser Aussage möchte ich
noch einmal den Durchschnittswert der
BettlerInnen in der Maria-Theresien-Straße
nennen: Es sind drei Personen!
Nun wird man sicher gleich argumentieren,
dass die Anzahl in dieser Statistik stark
schwankend ist. Ich erinnere noch einmal
an den Beobachtungszeitraum - es handelt
sich um 43 Tage zwischen 13.12.2014 und
24.01.2015. Davon konnte man an genau
sechs Tagen eine Zahl an BettlerInnen in
der Stadt Innsbruck ausmachen, deren Wert
über 20 lag. Ich wiederhole: An sechs Tagen!
Nun komme ich zur Stellungnahme der
Mag.-Abt. II, Allgemeine Sicherheit und
Veranstaltungen, die die Erhebungen vorgenommen hat. Zunächst wird erwähnt,
dass bei der Eröffnung der Notschlafstelle
die Anzahl der BettlerInnen plötzlich stark
gestiegen ist. Ich frage mich, was das eigentlich mit dieser Verordnung zu tun hat!?
Das soll mir bitte einmal jemand erklären!
Zudem sieht man anhand der Statistik, dass
diese Zahl auch sehr schnell wieder nach
unten gerutscht ist. Daher hat das meiner
Meinung nach in dieser Aufstellung gar
nichts verloren.
Im Bericht werden sowohl die Staatsangehörigkeit der BettlerInnen als auch die Verkehrsmittel, die sie für die Anreise benützen, erwähnt. Auch hier kann ich mich nur
wundern, was bitte eine Automarke mit dieser Verordnung zu tun hat!? Wird es bald
ein neues Verbot dahingehend geben, dass
Menschen, die mit einem Mercedes, einem
Audi oder einem Volkswagen (VW) anreisen, nicht mehr betteln dürfen? Ich kann nur
den Kopf schütteln.
Folgende Aussage stößt mir auch sauer
auf:
"Vermehrt zu beobachten ist auch, dass zur
Erregung von Mitleid Behinderungen vorgetäuscht werden sowie Hunde mitgeführt
werden."
Das ist meines Erachtens eine Unterstellung der übelsten Sorte. Ich finde, in einer
Stellungnahme eines Amtes hat so etwas,
das weder bewiesen noch strafrechtlich relevant ist, nichts verloren!
GR-Sitzung 19.03.2015
Nun komme ich zur nächsten Stellungnahme - jener der Landespolizeidirektion Tirol
(LPD). Hier ist zu lesen:
"In Bezug auf das Schreiben des Stadtmagistrats Innsbruck, vom 19.12.2014, …., Erlassung einer Verordnung…"
Mit der Erhebung wurde ja am 13.12.2014
begonnen. Gedauert hat sie bis zum
24.01.2015. Da frage ich mich dann, ob
man am 19.12.2014 schon vorhergesehen
hat, dass ein Missstand vorliegen wird? Für
mich ist da schon relativ klar, worum es bei
dieser Diskussion offenbar geht: um populistische Klientelpolitik!
Einige Bemerkungen in dieser Stellungnahme haben mich sehr erschreckt. Ich zitiere:
"Seit der Änderung des Tiroler Landespolizeigesetzes (T-LPolG) betreffend Bettelei in
Tirol mit 14.01.2014 konnte eine deutliche
Verschlechterung der Problematik im Stadtgebiet von Innsbruck festgestellt werden."
Ja klar! Zu diesem Zeitpunkt wurde nämlich
das Bettelverbot aufgehoben!
"So wurde natürlich durch die neue rechtliche Situation - und damit verbunden eine
schwierigere Verfolgung von Verwaltungsübertretungen in der Praxis - die Möglichkeit
geschaffen, "legal zu betteln"."
Entschuldigung - kann mir jemand erklären,
warum die Polizei in einer Stellungnahme
den Ausdruck "legal betteln" unter Anführungszeichen setzt? Das ist ja ein gültiges
Gesetz in unserem Land Tirol!
Dann geht es mit folgender Aussage weiter:
"Obwohl das Stadtpolizeikommando Innsbruck stets bemüht ist/war, alle rechtlichen
Möglichkeiten auszuschöpfen, konnte dieser Umstand - der steigenden Anzahl von
BettlerInnen - nicht zur Gänze wettgemacht
werden."
Sorry! Es gibt einfach arme Menschen, die
werden immer da sein und haben auch das
Recht dazu!
Anschließend werden die einzelnen Kontrollen und Anzeigen angeführt. Danach kommt
der für mich schwierigste Absatz:
"Die Beschwerdeinhalte gegenüber den auftretenden BettlerInnen erschöpfen sich zumeist in der "störenden" und "geschäftsschä-