Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 03-Protokoll_22.03.2018.pdf
- S.116
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trag, als auch die formale Gründung der Sowi Garage Beteiligungs GmbH beinhaltet. Die Notwendigkeit war nach Einschätzung der Kontrollabteilung auch deswegen gegeben, zumal diese Angelegenheiten im Sinne des Innsbrucker Stadtrechts
§ 18 Abs. 2 lit. d in den eigenen nicht übertragbaren Wirkungskreis des Gemeinderates fallen und dieser somit das oberste beschließende Organ der Stadt darstellt.
Im Anhörungsverfahren sagte die Magistratsabteilung IV zu, eine umfassende Beschlussfassung auszuarbeiten und dem Gemeinderat vorzulegen.
Der entsprechende Gemeinderatsbeschluss zur Realisierung der Empfehlungen
wurde der Kontrollabteilung im Zuge der diesjährigen Follow up – Einschau übermittelt. Der Beschlussvorschlag der MA IV enthielt sowohl die Zustimmung zur
Gründung der Sowi Garage Beteiligungs GmbH als auch die Genehmigung des
Syndikatsvertrages vom 23.09.2015 und wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 09.11.2017 angenommen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Von der SOWI – Investor – Bauträger GmbH war zum Zeitpunkt der Prüfung der
Kontrollabteilung unter anderem ein mit Kreditvertrag vom 26.02.2015 variabel
verzinster, 25-jähriger, in monatlicher Pauschalraten rückzahlbarer Abstattungskredit in Höhe von ursprünglich € 4.000.000,00 beansprucht. Die im Kreditvertrag
festgelegte (variable) Verzinsung richtet sich nach der Entwicklung des 3-MonatsEuribors als Zinsindikator zuzüglich eines fixierten Aufschlages.
Bei der Verifizierung der seit der Beanspruchung dieses Kredites von der Bank
vorgenommenen Zinsabschlüsse war auffallend, dass seit Kreditzuzählung der mit
der Bank im Kreditvertrag vereinbarte Aufschlag als Nominalzinssatz zur Verrechnung gelangte. Dies war für die Kontrollabteilung insofern nachvollziehbar, als der
3-Monats-Euribor für die maßgeblichen Abrechnungszeiträume (seit Mai 2015)
negativ war und die Bank somit den vereinbarten Zinsindikator offenbar bei 0,00 %
„eingefroren“ hat. Im Detail wurde von der Kontrollabteilung darauf verwiesen,
dass der zu Prüfzwecken vorgelegte Kreditvertrag zu dieser von der Bank praktizierten Vorgehensweise des Einfrierens des Zinsindikators bei 0,00 % keine Vereinbarung traf. Auch aus den bereitgestellten Kontoauszügen ging eine einseitige
diesbezügliche Mitteilung der Bank nicht hervor.
Vor dem Hintergrund der damals jüngsten Entscheidungen des OGH bezüglich
„Negativzinsen“ empfahl die Kontrollabteilung der SOWI – Investor – Bauträger
GmbH, mit dem Kreditgeber in Kontakt zu treten und die Weitergabe des negativen Zinsindikators (sowohl für die abgelaufenen als auch die künftigen Zinsperioden) zu reklamieren bzw. zu verhandeln.
Im seinerzeitigen Anhörungsverfahren sagte die SOWI – Investor – Bauträger
GmbH die Umsetzung der Empfehlung zu.
Zur aktuellen Follow up – Einschau informierte die SOWI – Investor – Bauträger
GmbH darüber, dass im Gegenzug zur Beibehaltung der bisherigen Konditionsgestaltung(en) im Rahmen der Reduktion der städtischen Bürgschaften (vgl. dazu
Tz 97) für diesen Abstattungskredit ab 01.01.2018 einer Indikatoruntergrenze
(Floor) von 0,00 % zugestimmt worden ist. Die dahingehend unterfertigte Zusatzvereinbarung vom 30.11./18.12.2017 wurde der Kontrollabteilung zur Verfügung
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Zl. KA-00253/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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