Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 03-Protokoll_22.03.2018.pdf

- S.142

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Frage 5:

Welche Schritte wurden seitens Frau Bürgermeisterin als Eigentümerverlreterin
gesetzt, um in Erfüllung des angenommenen Gemeinderatsantrages darauf hin­
zuwirken, dass die Beteiligungen - wenn auch schrittweise - dem Beispiel der
Stadt Innsbruck folgen und die Quote zumindest erfüllen?

Antwort 5:

Frau Bürgermeisterin engagiert sich persönlich für die Einstellung von
Menschen mit Behinderung. Sie weist bei allen sich ergebenden Gelegen­
heiten die Geschäftsführerinnen auf die Erfüllung der Quote hin und setzt
vor allem auch auf die Vorbildwlrkung durch die Stadt Innsbruck (siehe
Antwort zu Frage 6).

Frage 6:

Wie ist der aktuelle Beschäftigungsstand von Menschen mit Behinderung im
Stadtmagistrat selbst und zu wie viel Prozent wird damit die gesetzlich vorge­
schriebene Quote erfüllt?"

Antwort 6:

Gemäß Behinderteneinstellungsgesetz wurde vom Bundesministerium für
Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz die sogenannte
Pflichtzahl an beschäftigten begünstigten Behinderten für den Stadtma­
gistrat für das vergangene Jahr mit 62 Personen festgestellt. Tatsächlich
sind für 2017 im Jahresschnitt 109 auf die Pflichtzahl angerechnete begüns­
tigte Behinderte im Dienst. Zudem erhält die Stadt Innsbruck eine laufende
Prämie auf Grundlage des Behinderteneinstellungsgesetzes für die Ausbil­
dung eines sogenannten begünstigt behinderten Lehrlings. Die Stadt Inns­
bruck hat daher keine offenen PflIchtsteIlen nach dem Behinderteneinstel­
lungsgesetz.

Freundliche Grüße

Mag. a Susanne Plankensteiner

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