Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 03-Protokoll_22.03.2018.pdf
- S.142
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Frage 5:
Welche Schritte wurden seitens Frau Bürgermeisterin als Eigentümerverlreterin
gesetzt, um in Erfüllung des angenommenen Gemeinderatsantrages darauf hin
zuwirken, dass die Beteiligungen - wenn auch schrittweise - dem Beispiel der
Stadt Innsbruck folgen und die Quote zumindest erfüllen?
Antwort 5:
Frau Bürgermeisterin engagiert sich persönlich für die Einstellung von
Menschen mit Behinderung. Sie weist bei allen sich ergebenden Gelegen
heiten die Geschäftsführerinnen auf die Erfüllung der Quote hin und setzt
vor allem auch auf die Vorbildwlrkung durch die Stadt Innsbruck (siehe
Antwort zu Frage 6).
Frage 6:
Wie ist der aktuelle Beschäftigungsstand von Menschen mit Behinderung im
Stadtmagistrat selbst und zu wie viel Prozent wird damit die gesetzlich vorge
schriebene Quote erfüllt?"
Antwort 6:
Gemäß Behinderteneinstellungsgesetz wurde vom Bundesministerium für
Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz die sogenannte
Pflichtzahl an beschäftigten begünstigten Behinderten für den Stadtma
gistrat für das vergangene Jahr mit 62 Personen festgestellt. Tatsächlich
sind für 2017 im Jahresschnitt 109 auf die Pflichtzahl angerechnete begüns
tigte Behinderte im Dienst. Zudem erhält die Stadt Innsbruck eine laufende
Prämie auf Grundlage des Behinderteneinstellungsgesetzes für die Ausbil
dung eines sogenannten begünstigt behinderten Lehrlings. Die Stadt Inns
bruck hat daher keine offenen PflIchtsteIlen nach dem Behinderteneinstel
lungsgesetz.
Freundliche Grüße
Mag. a Susanne Plankensteiner
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