Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 03-Protokoll_22.03.2018.pdf

- S.35

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28.

Maglbk/22511/SP-BB-WI/1

Beschluss (einstimmig):

Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI-B28, Wilten, Bereich
Egger-Lienz-Straße 120 und 132
(als Änderung der Bebauungspläne Nr. WI-B8 und Nr. WI-B8/1),
gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016

Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
07.03.2018:

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
07.03.2018:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. WI-B28, Wilten, Bereich Egger-LienzStraße 120 und 132 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. WI-B8 und Nr. WI-B8/1),
gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016, wird
beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 71 TROG 2016
der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
29.

Maglbk/22911/SP-BB-WI/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI-B29, Wilten, Bereich
zwischen Anton-Melzer-Straße,
Tschamlerstraße, Franz-FischerStraße und Neuhauserstraße (als
Änderung der Bebauungspläne
Nr. WI-B1, Nr. WI-B1/1 und Nr. WIB1/2), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
GR-Sitzung 22.03.2018

Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. WI-B29, Wilten, Bereich zwischen Anton-Melzer-Straße, Tschamlerstraße, FranzFischer-Straße und Neuhauserstraße (als
Änderung der Bebauungspläne Nr. WI-B1,
Nr. WI-B1/1 und Nr. WI-B1/2), gemäß § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2016, wird beschlossen.
30.

Maglbk/22430/SP-BB-SA/01
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. SA-B12, Saggen, Bereich zwischen Beethovenstraße, Stifterstraße und Ing.-Etzel-Straße (als
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 78/x), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
07.03.2018:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. SA-B12, Saggen, Bereich zwischen Beethovenstraße, Stifterstraße und
Ing.-Etzel-Straße (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 78/x), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 71 TROG 2016
der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.