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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 03-Protokoll_22.03.2018.pdf

- S.77

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43

In dieser Angelegenheit teilte die Leiterin des Referates Kinderbetreuungseinrichtungen mit, dass hinsichtlich der Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung
der Strukturqualität rückwirkend zum Jahr 2015 angesucht worden ist. Als Nachweis wurde der Kontrollabteilung eine Aufstellung über den Erhalt sämtlicher in
Frage kommenden Förderansuchen zur Verfügung gestellt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

44

Den Bestimmungen der zum Prüfungszeitpunkt gültigen Richtlinie des Landes
Tirol betreffend die Förderung des quantitativen und qualitativen Ausbaus des Kinderbetreuungsangebotes entsprechend (insbesondere für Schülerhorte) konnten
u.a. die


Sanierung und Modernisierung von bestehenden Gruppenräumen (Höchstausmaß der Förderung € 20,0 Tsd. pro Gruppenraum),



Errichtung von zusätzlichen Gruppenräumen durch Zu- bzw. Neubauten
(Höchstausmaß der Förderung € 80,0 Tsd. pro Gruppenraum),



Errichtung und Sanierung von Küchen und sanitären Einrichtungen, welche
zum überwiegenden Teil von Kinderbetreuungseinrichtungen verwendet werden (Höchstausmaß der Förderung € 20,0 Tsd. pro Küche bzw. sanitäre Einrichtung) sowie



Anschaffung von Einrichtungsgegenständen für Kinderbetreuungseinrichtungen (Höchstausmaß der Förderung € 15,0 Tsd. pro Kinderbetreuungseinrichtung)

gefördert werden. Der Gesamtbetrag aller Förderungen nach § 2 Abs. 1 bis 8 dieser Richtlinie (bauliche Maßnahmen, Ausstattung) darf 90 % der dabei insgesamt
anfallenden, berücksichtigungsfähigen Gesamtkosten nicht übersteigen.
Auch die gegenständliche Richtlinie schließt eine mögliche zusätzliche Förderung
nach anderen Fördersystemen des Landes Tirol nicht aus.
45

Angesichts dieses Umstandes hat die Kontrollabteilung empfohlen, nach Rücksprache mit dem Land Tirol auch aus diesem Fördertopf nachträglich um Fördermittel für bauliche Maßnahmen und Ausstattungen (auch rückwirkend) für den Bereich der Schülerhorte anzusuchen.
Zu den eben angeführten Empfehlungen hat die Leiterin des Amtes für Kinder,
Jugend und Generationen im seinerzeitigen Anhörungsverfahren mitgeteilt, dass
die betreffende städtische Dienststelle der Empfehlung der Kontrollabteilung nachkommen werde.
In dieser Angelegenheit wurden der Kontrollabteilung vom Amt für Kinder, Jugend
und Generationen Dokumente übermittelt, aus welchen hervorgeht, dass der Stadt
Innsbruck Förderungen für bauliche Maßnahmen, Ausstattungen und Einrichtungen etc. im Bereich der Kindergärten (rückwirkend) ab dem Jahr 2014 und im Bereich der Schülerhorte (rückwirkend) ab dem Jahr 2015 gewährt worden sind. Die
Höhe der lukrierten Fördermittel belief sich für die Jahre 2014 bis 2016 auf insgesamt rd. € 650,0 Tsd.

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Zl. KA-00253/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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