Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 03-Protokoll_22.03.2018.pdf
- S.82
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Zum Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag merkte die Kontrollabteilung kritisch
an, dass dieser bis zum Abschluss der gegenständlichen Prüfung nicht allseitig unterfertigt, sondern lediglich als Entwurf vorgelegen ist.
Die Kontrollabteilung empfahl, die IIG & Co KG möge die Fertigstellung eines unterschriftsreifen Kauf- und Wohnungseigentumsvertrages aktiv vorantreiben und
diesbezüglich auch auf die beteiligten Parteien, wie Vertragspartner und -ersteller,
im Rahmen ihrer Möglichkeiten einwirken, um die Übertragung und Verbücherung
der tatsächlichen Eigentumsverhältnisse an der Liegenschaft Wilhelm-Greil-Straße
23 endgültig zu einem Abschluss zu bringen.
Die IIG & Co KG konnte im Rahmen der bisher von der Kontrollabteilung vorgenommenen Nachfragen zwar einerseits über Bemühungen und zum Teil über
Fortschritte in den Verhandlungen, jedoch andererseits nicht über entsprechende
Erledigungen berichten.
Im Zuge der diesjährigen Einschau informierte die IIG & Co KG jedoch, dass nunmehr ein Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag sowie Benützungsregelungen in
allseitig unterfertigter verbücherungsfähiger Form vorliegen würden. Ein Grundbuchsbeschluss lag zum Zeitpunkt der Stellungnahme noch nicht vor.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
Prüfung Olympia Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck
(Bericht vom 25.02.2015)
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Im Personalbereich zeigte sich, dass OSVI-Bedienstete verschiedene funktionsabhängige Zulagen erhielten, so z.B. für die Funktion eines Teamleiters, eines Materialverwalters, einer Restaurantleiterin oder für die Absolvierung eines Eismeisterdiplomlehrganges u.a.m. Außerdem wurden OSVI-Mitarbeitern im Prüfungszeitraum auch fallweise Prämien gewährt.
Wenngleich die Gewährung von Zulagen im Rahmen einer flexiblen und modernen
Personalbewirtschaftung durchaus zulässig erscheint, sollten diese aus der Sicht
der Kontrollabteilung im Sinne der Sparsamkeit aber restriktiv gehandhabt werden.
Im Sinne der gegenseitigen Rechtssicherheit hat die Kontrollabteilung empfohlen,
das Zulagenwesen der OSVI bzw. die Rahmenbedingungen und Anspruchsvoraussetzungen sowie ihre Höhe schriftlich zu formulieren und dem hierfür zuständigen Gesellschaftsorgan zur Kenntnis zu bringen.
In ihrer Stellungnahme führte die OSVI aus, dass die Empfehlung der Kontrollabteilung geprüft werde.
Die Nachfrage hinsichtlich der Empfehlungserledigung im Rahmen der Follow up –
Einschau 2016 ergab, dass das Zulagewesen der OSVI noch Verhandlungsgegenstand mit dem Betriebsrat war, wobei laut Auskunft der Geschäftsführung eine
grundsätzliche Einigung über die Neuorganisation erzielt werden konnte. Ziel war
es, im Jahr 2017 eine ausgearbeitete Vorlage im Aufsichtsrat der OSVI einzubringen.
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Zl. KA-00253/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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