Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 03-Protokoll_22.03.2018.pdf
- S.86
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Zur letztjährigen Follow up – Prüfung teilte die TLT mit, dass die Umsetzung der
Empfehlung im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2016/2017 fixiert sei. Auf ihre aktuelle Nachfrage wurden der Kontrollabteilung Auszüge aus den Wirtschaftsplänen für die Geschäftsjahre
2016/2017 und 2017/2018 vorgelegt, welche die Empfehlungsumsetzung dokumentieren.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
4 Bericht über die Prüfung der Gebarung und Jahresrechnung 2016
der Stadtgemeinde Innsbruck
(Bericht vom 13.11.2017)
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Entsprechend der seit jeher praktizierten Vorgehensweise werden die in der Jahresrechnung der Stadt Innsbruck erfassten Vermögens- und Schuldposten hinsichtlich der Bankguthaben, Finanzschulden und Haftungen von den betroffenen
Dienststellen gegenüber der Kontrollabteilung mittels vorhandener Bankkontoauszüge nachgewiesen.
Anhand dieser Nachweise kann die Übereinstimmung der Dokumentation dieser
Positionen in der Jahresrechnung mit dem jeweiligen Kontoauszug bestätigt werden. Eine generelle Aussage, ob diese Vermögens- und Schuldposten in der Jahresrechnung vollständig abgebildet worden sind, lässt sich aus diesen Prüfnachweisen allerdings nicht ableiten. Um eine derartige Aussage treffen zu können, holen Wirtschaftsprüfer bei der Prüfung von Jahresabschlüssen von Unternehmungen auf der Grundlage des Standards Nr. 505 der International Standards on Auditing (ISA) Bankbriefe bzw. Bankbestätigungen als „externe Prüfnachweise“ ein.
Auch die bestehenden Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (International Standards of Supreme Audit Institutions – ISSAI) beschreiben im Zusammenhang mit der Durchführung von Prüfungen der Rechnungsführung in Standard Nr. 1505 die Wichtigkeit der Einholung von „externen Prüfnachweisen“. Auf dieser Basis verwenden auch österreichische Oberste Rechnungskontrollbehörden (Rechnungshof, Landes- und Stadtrechnungshöfe) zur Beurteilung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Erfassung von Vermögens- und
Schuldposten sowie bestehender Risiken in Rechnungsabschlüssen Bankbriefe
jener Kreditinstitute, mit den der Bund, die Länder oder die Städte in geschäftlicher
Verbindung stehen.
Für die Prüfung von künftigen Rechnungsabschlüssen der Stadt Innsbruck empfahl die Kontrollabteilung den in der MA IV betroffenen Ämtern (Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft sowie Amt für Rechnungswesen), die Einholung derartiger Bankbestätigungen zum jeweiligen Jahresende anzudenken.
In seiner damaligen Stellungnahme sicherte das Amt für Finanzverwaltung und
Wirtschaft zu, dass dazu Informationen seitens der Geschäftsbanken eingeholt
werden würden.
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Zl. KA-00253/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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