Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 03-Protokoll_22.03.2018.pdf
- S.89
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Ein weiterer Fall betraf den ausgabenseitigen Kassenrest der Vp. 9/-365860/900 –
VL nach Wolfgang Martin Barke AA 251 in Höhe von € 485,95:
Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Innsbruck vom 22.03.2016 wurden die Aktiven
einer überschuldeten Verlassenschaft eines zuletzt in Innsbruck wohnhaften und
am 06.03.2015 ohne letztwillige Verfügung Verstorbenen der Stadt Innsbruck an
Zahlungs Statt überlassen. Dies erfolgte mit der Verpflichtung der Stadt, die Gebühren und Auslagen des Gerichtskommissärs zu begleichen, die Bestattungskosten einzubehalten sowie eine bevorrechtete Forderung einer Versicherungsgesellschaft zu begleichen. Das verbleibende Restguthaben war quotenmäßig lt. Aufstellung zu verteilen.
Das Referat Subventionen und Liegenschaftsbewertungen der MA IV hat den Beschluss des Bezirksgerichtes realisiert und der Kontrollabteilung eine entsprechende Aufstellung übermittelt. Daraus war ersichtlich, dass ausgehend von einem
Guthaben in Höhe von € 4.192,94 nach Abzug der lt. Gerichtsbeschluss zu begleichenden Ausgaben bzw. Forderungen in Höhe von gesamt € 3.706,99 ein Restguthaben in Höhe von € 485,95 verblieb. Dies deshalb, da zwei Gläubiger auf ihre
jeweilige Forderung im Betrag von € 251,57 bzw. € 234,38 verzichtet haben.
Die Kontrollabteilung empfahl, dieses Guthaben im Ordentlichen Haushalt auf der
entsprechenden Finanzposition zu vereinnahmen. Im Anhörungsverfahren dazu
teilte das Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft mit, dass die Verbuchung der
Einnahme am 17.08.2017 erfolgt sei.
Im Zuge der aktuellen Follow up – Einschau wurde der Kontrollabteilung der entsprechende Buchungsbeleg über die Einnahme von € 485,95 in Kopie übermittelt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
5 Berichte über laufende Gebarungsüberwachungen/Belegkontrollen
5.1 Bericht über die Belegkontrollen der Stadtgemeinde Innsbruck
IV. Quartal 2016
(Bericht vom 20.02.2017)
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An den durchführenden Verein der Veranstaltung „IGLER ART“ (am 10./11. Dezember 2016) gelangte eine (Kultur-)Subvention zur Auszahlung, welche aus
buchhalterischer Sicht über die Vp. 1/381000-728000 – Maßnahmen der Kulturpflege – Entgelte für sonstige Leistungen ausbezahlt worden ist.
Vom zuständigen Amt für Kultur der MA V wurde diese Förderung im Hinblick auf
den Verwaltungsablauf entsprechend den vorgesehenen Regelungen für städtische Subventionsgewährungen abgewickelt. Die Verbuchung erfolgte jedoch
durch die Erfassung auf der Postengruppe 728 (Entgelte für sonstige Leistungen)
über eine nicht zutreffende Voranschlagspost für Subventionen. Von der Kontrollabteilung wurde empfohlen, derartige Subventionen künftig über die dafür eingerichteten Voranschlagsposten der Postengruppe 757 (Laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck) zu erfassen.
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Zl. KA-00253/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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