Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 03-Protokoll_22.03.2018.pdf
- S.93
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Zum inhaltlichen Hintergrund erwähnte die Kontrollabteilung allgemein, dass bereits seit einigen Jahren auf der Grundlage von Vereinbarungen nach Art. 15a
B-VG spezielle Sprachförderung für alle kindergartenpflichtigen Kinder mit festgestelltem Sprachförderbedarf in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen vorgenommen wird. Die Durchführung der frühen Sprachförderung im Kindergarten ist
von der Stadt Innsbruck zuletzt für die Kindergartenjahre 2015/2016, 2016/2017,
und 2017/2018 infolge einer europaweiten Ausschreibung an den einzigen Bieter –
die Volkshochschule Tirol – vergeben worden.
Aus den der Kontrollabteilung zur Verfügung gestellten Prüfungsunterlagen ging
unter anderem hervor, dass der bei den jeweiligen Kindergartenträgern in diesem
Zusammenhang anfallende (zusätzliche) Personalaufwand vom Bund und vom
Land Tirol gefördert wird. Zum Prüfungszeitpunkt bezog sich diese Förderung auf
die „Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die frühe sprachliche Förderung in
institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen für die Kindergartenjahre 2015/16
bis 2017/18“ i.d.F. BGBl. II Nr. 234/2015.
Für das Kindergartenjahr 2015/2016 wurde von der Volkshochschule als Vertragspartnerin für die Monate zwischen Oktober 2015 und Juni 2016 eine Gesamtsumme von € 204.175,08 für insgesamt 3.321 Sprachfördereinheiten á € 61,48 verrechnet. Beim Land Tirol wurde auf der Grundlage der in Geltung stehenden Vereinbarung nach Art. 15a B-VG um die Refundierung einer Personalkostensumme
in Höhe von insgesamt € 93.802,36 angesucht. Dieser Betrag wurde von der Stadt
Innsbruck am 13.12.2016 als Personalkostenförderung vereinnahmt.
Bei der Überprüfung dieses Förderbetrages durch die Kontrollabteilung zeigte sich,
dass die jeweiligen Bezüge des Monats August 2016 von fünf jahresdurchgängig
angestellten Sprachförderpädagoginnen bei der Beantragung der Personalkostenförderung von der abwickelnden Dienststelle wohl irrtümlich nicht berücksichtigt
worden sind. In Summe belief sich der nach Meinung der Kontrollabteilung zu gering beantragte Betrag auf € 4.699,41.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Kinder, Jugend und Generationen der
MA V, mit dem Land Tirol in Kontakt zu treten und den Versuch zu unternehmen,
diese bislang für das Kindergartenjahr 2015/2016 versehentlich noch nicht abgerechneten Personalkosten nachträglich gefördert zu erhalten. Die betroffene
Dienststelle informierte im damaligen Anhörungsverfahren darüber, dass der Empfehlung bereits entsprochen worden wäre. Bei der Tiroler Landesregierung ist am
22.09.2017 um Nachverrechnung angefragt und die positive Rückmeldung am
25.09.2017 erteilt worden.
Anlässlich der aktuellen Follow up – Einschau 2017 wurde gegenüber der Kontrollabteilung der Nachweis erbracht, dass der Betrag von € 4.699,41 von der Stadt
im Oktober 2017 vereinnahmt worden ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Für den zum damaligen Prüfungszeitpunkt bevorstehenden Förderungsantrag
beim Land Tirol für das Kindergartenjahr 2016/2017 und auch den künftigen Antrag für das Jahr 2017/2018 empfahl die Kontrollabteilung der zuständigen Dienststelle, auf die vollständige Geltendmachung der Personalkosten besonderes Augenmerk zu legen.
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Zl. KA-00253/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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