Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 03-Protokoll_22.03.2018.pdf

- S.96

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Zur Follow up – Einschau 2017 ergänzte die Leiterin des Amtes für Kinder, Jugend
und Generationen, dass dem Land Tirol am 23.10.2017 eine Auflistung der Volkshochschule über die anfallenden Verwaltungstätigkeiten zur genaueren Prüfung
übermittelt worden wäre. Eine Antwort auf die angeführte Korrespondenz sei noch
ausständig.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde teilweise entsprochen.

6 Unternehmungen und sonstige Rechtsträger
6.1 Bericht über die Prüfung des Bauvorhabens
Neubau Feuerwache Wilten samt Ankauf
hierfür benötigter Grundstücke
(Bericht vom 20.01.2017)

67

In Hinsicht auf den Zeitpunkt der Kenntnis über den Standort der Feuerwache Wilten und die Dauer sowie den Verlauf der Verhandlungen zum Ankauf der Liegenschaft war für die Kontrollabteilung nicht ersichtlich, warum im gegenständlichen
Fall keine Bodenerkundungen durchgeführt wurden bzw. warum die Möglichkeit
von Bodenerkundungsmaßnahmen nicht in Betracht gezogen wurde.
Die Kontrollabteilung sprach die Empfehlung aus, im Rahmen künftiger Erwerbsgeschäfte von Liegenschaften, den Kaufgegenstand in Form von Bodenerkundungen auf Qualität und Eignung zu prüfen und die Ergebnisse in die Kaufentscheidung und Kaufpreisfindung einfließen zu lassen. Sollte im Sinne der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit auf vorgelagerte Bodenerkundungen verzichtet werden, sollte dies von den zuständigen Dienststellen auch entsprechend begründet
werden.
Im damaligen Anhörungsverfahren informierten das Amt für Präsidialangelegenheiten und das Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft, hierzu mit den städtischen Fachdienststellen sowie der IIG & Co KG in Gespräche treten zu wollen, um
die weitere Vorgehensweise abzustimmen.
Im Rahmen des Follow up 2017 teilte das Amt für Präsidialangelegenheiten, Referat Liegenschaftsangelegenheiten mit, dass nunmehr im Vorfeld eines Grundkaufs
ein Vertreter des Referats Wasser- und Anlagenrecht das betreffende Grundstück
besichtigt und beurteilt, ob eine Wahrscheinlichkeit für Kontaminationen besteht.
Können Kontaminationen nicht ausgeschlossen werden, wird das Amt für Tiefbau
mit Bodenuntersuchungen beauftragt. Auch im Zuge der Rückstellungen von Liegenschaften an die Stadt Innsbruck, bspw. nach dem Ende von Bestandverträgen
oder Baurechten, werden die Sachverständigen der MA III / Planung, Baurecht
und technische Infrastrukturverwaltung nunmehr zur Begutachtung hinzugezogen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Zl. KA-00253/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

43