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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_22.03.2018.pdf

- S.32

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und um Klärung der weiteren Vorgehensweise im Zusammenhang mit den künftig
anfallenden sowie bisher ausbezahlten Förderungen zur Finanzierung des Einsatzes von Stützkräften in Kinderbetreuungseinrichtungen bemüht zu sein.
In ihrer Stellungnahme versicherte die MA V / Gesellschaft, Kultur, Gesundheit und
Sport, die Empfehlung der Kontrollabteilung aufzugreifen, mit dem Land Tirol Kontakt aufzunehmen und die Vorgehensweise im Bereich der Stützkräfte zu klären.
Darauf Bezug nehmend ist der Stellungnahme des Amtes Kinder, Jugend und Generationen zur Follow up – Einschau 2016 zu entnehmen, dass eine Gegenverrechnung in Bearbeitung war.
39

Der in Rede stehende Übergenuss von rd. € 13,3 Tsd. wurde vereinbarungsgemäß mit dem Land mit der Personalbezuschussung 2016/17 in Abzug gebracht.
Ab 01.09.2016 gibt es eine neue pauschale Berechnung der Fördersätze und ist
künftig keine Echtkostenförderung sondern (nur mehr) eine pauschale Förderung
möglich.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

40

Gemäß der mit 01.05.2015 in Kraft getretenen Richtlinie betreffend die Förderung
von Maßnahmen zur Verbesserung der Strukturqualität in Kinderbetreuungsinstitutionen fördert das Land Tirol u.a. die Anschaffung und Renovierung von Möbeln,
Gartengeräten, Fallschutzmatten, Langbänken, Sprossenwand, Teppichstücken
u.a.m. Als Bemessungsgrundlage dient die finanzielle Leistungskraft der betreffenden Gemeinde. Der für die Stadt Innsbruck errechnete Fördersatz beläuft sich
seit dem 01.05.2015 auf max. 40% der förderungswürdigen Kosten, wobei die
Höchstbemessungsgrundlage für eine Gruppe mit € 10.900,00 limitiert ist.
Im Rahmen ihrer Einschau stellte die Kontrollabteilung fest, dass einerseits „erst“
nach ihrem Prüfungsbeginn und anderseits (nur) in vier Fällen um Gewährung einer finanziellen Zuwendung für Maßnahmen zur Verbesserung der Strukturqualität
in Schülerhorten angesucht worden ist. Die geringe Anzahl der Anträge war zum
einen auf die Bestimmungen der letztgültigen Richtlinie zurückzuführen, wonach
nur mehr Ansuchen bearbeitet werden, die nach dem Inkrafttreten der Richtlinie
am 01.05.2015 eingebracht worden sind. Zum anderen wurden im Prüfungszeitraum 2010 bis 2014 für den Bereich Schülerhorte keine diesbezüglichen Fördermittel beantragt.
Recherchen in dieser Angelegenheit haben ergeben, dass es sich bei den im Jahr
2016 nachträglich beantragten Förderungen (nur) um Einrichtungsgegenstände
handelte, die auf der Vp. 1/250000-043200 Schülerhorte – Einrichtung, Erneuerung verbucht waren.
Darauf Bezug nehmend hat die Kontrollabteilung angeregt, auch für förderungsfähige, nach dem 01.05.2015 erworbene Einrichtungsgegenstände der
Vp. 1/250000-043000 Schülerhorte – Betriebsausstattung und Vp. 1/250000050100 Schülerhorte – Sonderanlagen – Grün einen Antrag auf eine finanzielle
Zuwendung des Landes Tirol zu stellen.

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Zl. KA-00253/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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