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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_22.03.2018.pdf

- S.6

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22.

Maglbk/22511/SP-BB-WI/1

23.

Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI-B28, Wilten, Bereich Egger-Lienz-Straße 120
und 132 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. WI-B8 und
Nr. WI-B8/1), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2016

Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI-B29, Wilten, Bereich zwischen Anton-MelzerStraße, Tschamlerstraße, FranzFischer-Straße und Neuhauserstraße (als Änderung der Bebauungspläne Nr. WI-B1, Nr. WI-B1/1
und Nr. WI-B1/2), gemäß § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2016

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
07.03.2018:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI-B28, Wilten, Bereich
Egger-Lienz-Straße 120 und 132 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. WI-B8
und Nr. WI-B8/1), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 71 TROG 2016
der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn
innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben
wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.

Maglbk/22911/SP-BB-WI/1

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
07.03.2018:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI-B29, Wilten, Bereich
zwischen Anton-Melzer-Straße, Tschamlerstraße, Franz-Fischer-Straße und Neuhauserstraße (als Änderung der Bebauungspläne Nr. WI-B1, Nr. WI-B1/1 und
Nr. WI-B1/2), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016, wird beschlossen.
24.

Maglbk/22430/SP-BB-SA/01
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. SA-B12, Saggen, Bereich
zwischen Beethovenstraße, Stifterstraße und Ing.-Etzel-Straße
(als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 78/x), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2016

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
07.03.2018:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. SA-B12, Saggen, Bereich
zwischen Beethovenstraße, Stifterstraße
und Ing.-Etzel-Straße (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 78/x), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 71 TROG 2016
der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn
innerhalb der Auflagefrist keine StellungGR-Sitzung 22.03.2018