Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_22.03.2018.pdf
- S.68
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Im Zuge der Follow up – Einschau 2017 sandte der Obmann des TfT der Kontrollabteilung jene in der 19. Vorstandssitzung beschlossene Geschäftsordnung für
die Geschäftsführerin des Tierschutzvereines für Tirol 1881 zu. Somit ist die seinerzeitige Empfehlung der Kontrollabteilung vollinhaltlich umgesetzt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Der wirtschaftliche Bestand des TfT wurde bzw. wird zu einem beträchtlichen Teil
durch Subventionsgelder von öffentlich-rechtlichen Körperschaften Stadt Innsbruck
und Land Tirol sowie der Interessensvertretung der Tiroler Gemeinden, dem Tiroler Gemeindeverband, sichergestellt, welche auch die finanzielle Voraussetzung
für die Durchführung notwendiger Investitionen und Instandhaltungen bilden. Neben den Kapitalgebern aus dem öffentlichen Sektor stell(t)en aber auch die Kapitalgeber (Mitglieder, Spender, Erblasser u.a.m.) des privaten Sektors monetäre
Mittel zur Verfügung.
Unter Berücksichtigung auf die Verpflichtung – nach Maßgabe budgetärer Möglichkeiten – tierfreundliche Haltungssysteme, wissenschaftliche Tierschutzforschungen und Anliegen des Tierschutzes zu fördern (§ 2 TSchG) sowie mit Bedachtnahme auf die jährlichen durchschnittlichen Aufwendungen des TfT und den
annuell anrechenbaren Einnahmen (Deckungsbeitrag Land Tirol, Mitgliedsbeiträge
und Spenden), erscheint der Kontrollabteilung die zuletzt im Jahr 2016 durchgeführte Erhöhung der städtischen Jahressubvention auf € 150,0 Tsd. als angemessen.
Darüber hinaus belegt das im Jahr 2015 vom TfT ausgewiesene Ergebnis der Jahresrechnung nachweislich, dass der zur Verfügung gestellte Förderbeitrag von
€ 125,0 Tsd. jedenfalls angebracht war.
Letztlich merkte die Kontrollabteilung an, dass der TfT mehrfach seiner vertraglich
auferlegten Verpflichtung hinsichtlich der Übermittlung jährlicher Auflistungen über
die im THM aufgenommenen Tiere sowie deren jeweiliger Verweildauer verspätet
oder gar nicht nachgekommen ist und infolgedessen einige im Referat Subventionen und Liegenschaftsbewertungen der MA IV / Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung aufbewahrten Subventionsakten unvollständig waren.
Aus diesem Grund wurde dem Referat empfohlen, um die Einhaltung vertraglicher
Verpflichtungen und um eine der Geschäftsordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) entsprechende, umfassende Aktenverwaltung bemüht zu sein.
Diesbezüglich avisierte die MA IV / Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung in ihrer Stellungnahme, die Empfehlung der Kontrollabteilung gerne aufzugreifen.
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Zl. KA-00253/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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