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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf

- S.101

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Diese Ausgabe – 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf
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Zur aktuellen Follow up – Einschau 2018 wurde diesbezüglich berichtet, dass eine
von der Kontrollabteilung angeregte Plausibilitätskontrolle durch das Amt für Rechnungswesen zu den beiden Sachkonten 279100 Handverlag und 368000 Verrechnungskonto Stadt noch ausständig sei.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

107

Zum Stichtag 31.12.2017 ergab sich im Untervoranschlag Gestellungsbetrieb
ein (buchmäßiger) Kassenbestand in der Höhe von € 12.432.853,48 (Vorjahr:
€ 63.630.477,19).
Die Kontrollabteilung führte eine Abstimmung der im Rahmen des Kassenbestandsnachweises geführten Konten zu den Stichtagen per 31.12.2017 und 31.12.2016
mit den vorliegenden (Bank-)Kontoauszügen durch. Hinsichtlich des Kassenbestandes per 31.12.2017 ergab diese Überprüfung eine vollständige Übereinstimmung.
Betreffend den ausgewiesenen Kassenbestand per 31.12.2016 stellte die Kontrollabteilung hinsichtlich zweier Konten (buchhalterische) Abweichungen fest.
Im Zusammenhang mit den von ihr aufgezeigten Abweichungen empfahl die Kontrollabteilung, künftig eine verstärkte Abstimmung zwischen dem Mitarbeiter des Gestellungsbetriebes und dem für die Veranlagungen des Gestellungsbetriebes zuständigen Bediensteten in der MA IV. Weiterführend wurde für künftige Rechnungsabschlüsse des Untervoranschlages Gestellungsbetrieb empfohlen, in Zusammenarbeit der beiden genannten Bediensteten der MA IV jedenfalls eine Abstimmung
des sich ergebenden (buchmäßigen) Kassenbestandes anhand der maßgeblichen
(Bank-)Kontoauszüge vorzunehmen. Durch eine derartige wechselseitige Abstimmung wären nach Meinung der Kontrollabteilung die im Jahr 2016 aufgezeigten
(buchhalterischen) Differenzen aufgefallen und hätten diese sodann bereits damals
bereinigt werden können.
In der dazu abgegebenen Stellungnahme erläuterte der Leiter des Gestellungsbetriebes das Zustandekommen der aufgezeigten Abweichungen aus seiner Sicht. Abschließend wurde angekündigt, dass die bisherigen Abstimmungsarbeiten zwischen
dem Referatsleiter des Gestellungsbetriebes und dem für die Veranlagungen zuständigen Referenten erhöht werden.
Dieses Ansinnen wurde vom Leiter der MA IV im Zuge der Stellungnahme zur aktuellen Follow up – Einschau bekräftigt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

108

Wie die Einschau der Kontrollabteilung zeigte, steht die zum Jahresende 2017 im
Rahmen der Veranlagung Pensionsrückdeckung Gestellungsbetrieb bestehende
bzw. geführte „Forderung Stadt Innsbruck“ in Höhe von € 1.233.485,89 in Verbindung mit der Rückführung des dem GESB bei dessen Gründung zur Verfügung gestellten Handverlages.

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Zl. KA-00193/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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