Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf

- S.104

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2019
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Vorgehensweise wurde vom Beirat zugestimmt. Der Stadtsenat nahm die dargestellten Empfehlungen des Finanzbeirates im Rahmen der üblichen Berichte der
Fachdienststelle (MA IV) ebenfalls zustimmend zur Kenntnis.
Die Kontrollabteilung rief die hier aufgezeigten Empfehlungen des Anlage- bzw. Finanzbeirates im Zusammenhang mit den Immobilieninvestments in Erinnerung und
empfahl der Stadt Innsbruck als Investor eine Umsetzung in Erwägung zu ziehen.
Im Anhörungsverfahren wurde dazu mitgeteilt, dass diesbezügliche Veranlassungen bereits getroffen worden sind.
Im Zuge der Follow up – Einschau 2018 erneut dazu befragt informierte der Leiter
der MA IV darüber, dass die gegenständlichen Empfehlungen in die Planung des
Finanzbedarfs des Gestellungsbetriebes für die kommenden Jahre mitaufgenommen werden würden. Die Erträge aus der Immobilien-Veranlagung „Wohnen am
Lohbach II“ aus den Jahren 2017 und 2018 wurden dem Gestellungsbetrieb zur
Verfügung gestellt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

111

Im Zusammenhang mit dem veranlagten Immobilienportfolio gab die MA IV in ihrem
dahingehenden Bericht vom 16.01.2018 (zur Sitzung des Stadtsenates am
07.02.2018) die erzielten Erträge im Jahr 2017 mit einem Betrag von insgesamt
€ 741.372 an.
Zu dieser Angabe war für die Kontrollabteilung auffällig, dass diese Jahreserträge
in den ihr vorliegenden letzten vier Berichten der MA IV an den Stadtsenat in unveränderter Höhe dokumentiert worden sind. Eine Abstimmung mit den Miet- und
Pachtzinsvorschreibungen der IISG betreffend das prüfungsgegenständliche Jahr
2017 ergab (zum Teil) andere Werte. Außerdem wurde von der Kontrollabteilung
darauf hingewiesen, dass in den Ertragsangaben für das Jahr 2017 bezüglich dreier
Immobilien-Veranlagungen wohl auch die in den Miet- und Pachtzinsvorschreibungen inkludierte Umsatzsteuer enthalten war.
Von der Kontrollabteilung wurde der MA IV empfohlen, diese Ertragsangaben in Bezug auf das investierte Immobilienportfolio des Gestellungsbetriebes auch in Zusammenarbeit mit der IISG als bestandszinsvorschreibender Stelle in Verbindung
mit den Hinweisen der Kontrollabteilung zu überarbeiten und in künftigen Berichten
aktuell zu halten. Im Anhörungsverfahren bestätigte die zuständige Fachdienststelle, der Empfehlung nachzukommen.
Aktuell sagte der Leiter der MA IV erneut zu, die Empfehlung im nächsten Bericht
zu berücksichtigen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-00193/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

91