Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf
- S.16
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Im Rahmen des letztjährigen Follow up – Berichtes ist von der Kontrollabteilung der
Stand zu 74 Empfehlungen abgefragt worden. Bei insgesamt 29 Empfehlungen dieser Einschau nahm die Kontrollabteilung im Zuge der aktuellen Follow up – Prüfung
eine erneute Nachfrage vor. Von diesen 29 Empfehlungen der Kontrollabteilung waren 25 mit „wird in Zukunft entsprochen werden“, 3 mit „teilweise entsprochen“ und
1 mit „aus erwähnten Gründen teilweise entsprochen“ kategorisiert. Das Ergebnis
dieser für die Follow up – Einschau 2018 relevanten Empfehlungen ist nachstehend
aufgelistet:
3.1 Follow up – Einschau 2017 / Bereich Stadtmagistrat Innsbruck
Prüfung Teilbereiche Winterdienst der Stadt Innsbruck
(Bericht vom 05.01.2012)
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Im Zuge ihrer Prüfung stellte die Kontrollabteilung fest, dass die Stadt Innsbruck
innerhalb ihres Ortsgebietes die Erhaltung (Straßenreinigung, Erhaltungsarbeiten
kleineren Umfangs, Winterdienst, etc.) bestimmter Landesstraßen (B und L) sowie
die Errichtung und den Betrieb von Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des
Verkehrs (Wartung, Betrieb, Reinigung, u.a.m.) auf Landesstraßen L vertraglich
übernommen hat. Das Ausmaß der zu betreuenden Landesstraßen (B und L) belief
sich zum Prüfungszeitpunkt Dezember 2011 auf 15,900 bzw. 8,060 km.
Die hierfür der Stadt Innsbruck gebührenden Erhaltungsbeiträge (sowohl für die
ehemaligen Bundes- als auch für die Landesstraßen) haben letztmalig im Jahr 2002
eine Erhöhung erfahren. Im Zuge der Währungsumstellung wurde der für Landesstraßen seit 1997 verrechnete Vergütungssatz um € 1,31 erhöht bzw. auf € 4.180,00
gerundet. Zugleich ist der für die ehemaligen Bundesstraßen seit 01.01.1987 zur
Verrechnung gelangte Vergütungssatz um € 0,87 auf € 13.300,00 pro Jahr und km
angehoben worden.
Eine beispielhafte Wertsicherungsberechnung der Kontrollabteilung hat ergeben,
dass die Stadt Innsbruck bei einer Indexierung des vom Land Tirol zu leistenden
Erhaltungsbeitrages in den Jahren 2003 bis 2011 Mehreinnahmen in der Höhe von
rd. € 400,0 Tsd. lukrieren hätte können.
Aus diesem Grund hat die Kontrollabteilung empfohlen, mit dem Land Tirol Kontakt
aufzunehmen, um nach Möglichkeit im Verhandlungsweg eine Aufrollung der Erhaltungsbeiträge und einen eventuellen rückwirkenden Ausgleich der Steigerungsrate
erzielen und in weiterer Folge eine Indexierung auch vertraglich verankern zu können.
Anlässlich der Behandlung des gegenständlichen Berichtes in der GR-Sitzung vom
26.01.2012 wurde der Beschluss gefasst, dass die Frau Bürgermeisterin „als für die
städtischen Finanzangelegenheiten ressortzuständiges Mitglied des Stadtsenates
ersucht wird, sicherzustellen, dass mit dem Land Tirol Verhandlungen mit dem Ziel
geführt werden, eine Wertanpassung der mit der Stadt Innsbruck zur Verrechnung
gelangenden Vergütungssätze bzw. Erhaltungsbeiträge für die Erhaltung von im
Stadtgebiet liegenden Landesstraßen B (ehemalige Bundesstraßen) und Landesstraßen L zu erreichen“.
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Zl. KA-00193/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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