Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf
- S.39
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Im Hinblick auf die Sicherung des Förderungszweckes und Überwachung bezüglich
der Einhaltung vereinbarter Bestimmungen erklärt(e) sich der Verein für die Jahre
2015 und 2016 sowie 2017 und 2018 einverstanden, den „Subventionsgebern oder
den von ihnen beauftragten Organen … jederzeit nach vorhergehender Terminvereinbarung Einsicht in sämtliche Unterlagen … die für die Prüfung der Finanzgebarung erforderlich sind …“ zu gewähren. Über Verlangen sind Originalrechnungen,
Lohnkontoblätter etc. in Höhe der gewährten Förderung vorzulegen.
In diesem Zusammenhang hat die Kontrollabteilung angemerkt, dass sich die stichprobenartige Prüfung von Teilbereichen der Gebarung des TfT als komplex und zeitaufwändig erwies und zum einen in der meist fragmentarischen Dokumentation sowie in der vom Obmann des Tierschutzvereines vorgegebenen, eingeschränkten
Anzahl an Ansprechpartner begründet war. Zum anderen sind die von der Kontrollabteilung angeforderten Unterlagen vom TfT bzw. von der Stiftung teilweise trotz
mehrmaliger Urgenzen zeitverzögert bereitgestellt worden bzw. konnten Unterlagen
aufgrund unvollständiger Aktenverwaltung vereinzelt nicht vorgelegt werden.
Bezugnehmend auf die der Kontrollabteilung gemäß IStR und Subventionsordnung
zukommenden Prüfbefugnisse wurde das städtische Referat Subventionen und Liegenschaftsbewertungen der MA IV/Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungs-verwaltung angehalten, künftig den Umfang von Prüfberechtigungen hinreichend auszuformulieren sowie einen zeitlichen Horizont für die Beibringung von Unterlagen festzulegen und unmissverständlich zu dokumentieren.
Aus Sicht der MA IV/Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung erfülle die
eingangs zitierte Formulierung die wesentlichen Forderungen aus der Empfehlung
der Kontrollabteilung. Eine Ergänzung hinsichtlich des zeitlichen Horizontes für die
Beibringung von Unterlagen könne im Zuge der nächsten Vertragserstellung eingearbeitet werden.
Im Konnex damit hält die Kontrollabteilung fest, dass eine (schriftliche) Vereinbarung
in Bezug auf eine künftige finanzielle Unterstützung des TfT durch die Stadt Innsbruck frühestens für das Haushaltsjahr 2019 erfolgen wird.
In ihrer Stellungnahme zur Follow up – Einschau 2018 sicherte die MA IV/Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung zu, die Empfehlung „bei den derzeit laufenden Verhandlungen über die neu abzuschließende Vereinbarung“ zu berücksichtigen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Im Zuge ihrer Prüfung hat sich für die Kontrollabteilung der Eindruck bestätigt, dass
sowohl aus Sicht der mit dem Tierschutz betrauten städtischen Dienststelle als auch
des TfT die von der Stadt Innsbruck dem Verein gewährten Förderbeiträge für die
amtliche Verwahrung von behördlich zuzuweisenden Tieren aus dem Stadtgebiet
von Innsbruck (Unterbringung und tierärztliche Behandlung) einzusetzen sind. Demzufolge ergab sich für die Kontrollabteilung, dass die finanziellen städtischen Zuwendungen nicht als Subvention im eigentlichen Sinn, sondern als Leistungsentgelt
betrachtet worden sind bzw. werden.
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Zl. KA-00193/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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