Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf

- S.58

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In der Stellungnahme zur Follow up – Einschau 2018 informierte die Fachdienststelle die Kontrollabteilung, dass die Überarbeitung des Prozessmonitors noch nicht
vollständig abgeschlossen sei. Die Einarbeitung in die Organisationsdatenbank erfolge bis Jahresmitte 2019.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

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Für das Referat Bezirksforstinspektion sind in der städtischen Kosten- und Leistungsrechnung keine eigenständigen Produkte bzw. Dienstleistungen festgelegt.
Das diesbezügliche Aufgabengebiet der Bezirksforstinspektion umfasst gemäß den
zur Verfügung gestellten Unterlagen eine Vielzahl von divergierenden Tätigkeiten,
wie beispielsweise Beratung der Waldbesitzer in Waldfachfragen, fachliche Anleitung und Führung der Waldbetreuungsorgane laut Tiroler Waldordnung, Forstaufsicht (Überwachung forstrechtlicher Bestimmungen), forstliche Förderungen (Abwicklung und Kontrolle), Sachverständigentätigkeit bei forstrechtlichen Verfahren
samt Kontrolle der Bescheidauflagen sowie Forsttagsatzungen und Bewilligungen
von Fällungen uvm.
Die Kontrollabteilung regte in diesem Zusammenhang an zu prüfen, ob das betreffende Referat Bezirksforstinspektion in der städtischen Kosten- und Leistungsrechnung, insbesondere in der Kostenträgerrechnung ausreichend mit seinen materiellen Leistungen dargestellt wird oder eine differenziertere Untergliederung in der Kostenträgerrechnung sachdienlich ist. Dieses Kostenrechnungssystem gewährleistet
Kostentransparenz sowie Dokumentation der Kosten- bzw. Erlösstruktur im (mehrjährigen) Jahresvergleich.
In ihrer Stellungnahme kündigte das Amt für Land- und Forstwirtschaft an, der Empfehlung der Kontrollabteilung zu entsprechen.
Im Anhörungsverfahren zur aktuellen Follow up – Einschau 2018 teilte die Fachdienststelle mit, dass erst nach abgeschlossener Überarbeitung des Prozessmonitors ebenfalls eine inhaltliche Evaluierung der Kosten- und Leistungsrechnung erfolgen werde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

62

Im Zuge der Einsichtnahme in den (Verlängerungs-)Pachtvertrag vom 04.05.2016
bzw. 13.06.2016, Zl. III-2478/2016 stellte die Kontrollabteilung fest, dass das neue
erstmals im Jagdjahr 2019 fällige Pachtentgelt genau dem einstigen Pachtzins für
das Jahr 2015 entspricht.
Demgegenüber wurde von der IISG für das Jagdjahr 2017 auf Basis des laufenden
Pachtvertrages ein wertgesichertes Jahresentgelt vorgeschrieben. Infolgedessen
ergibt sich eine errechnete betragsmäßige Differenz von rd. € 509,89 bzw.
- 3,20 % zwischen dem Pachtzins 2017 und dem zukünftigen Entgelt 2019 erstmalig
zu Lasten der Stadt Innsbruck. Demzufolge wird das Amt für Land- und Forstwirtschaft aus der Vermietung und Verpachtung in den kommenden Jagdjahren 2019
bis 2029 weniger Jagderlöse erwirtschaften.

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Zl. KA-00193/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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