Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf
- S.60
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Nach Einschätzung der Kontrollabteilung wäre es durchaus überlegenswert, zukünftig zumindest alle städtisch verpachteten Jagdhütten in regelmäßigen Zeitabständen auf allfällige Schäden (bspw. Instandhaltungsmängel) zu überprüfen und deren
Zustand schriftlich zum Zwecke der Beweissicherung zu dokumentieren.
Hierzu teilte das Amt für Land- und Forstwirtschaft mit, künftig analog zu den städtischen Almen einmal jährlich anhand einer Checkliste den baulichen Zustand der
in ihrem Verantwortungsbereich liegenden Jagdhütten zu prüfen und schriftlich zu
dokumentieren.
Anlässlich der Follow up – Einschau 2018 wurde hierzu von der Fachdienststelle
berichtet, dass mit Abschluss von neuen Almpachtverträgen diesen eine Wartungsliste beigefügt werde. Darin sei geregelt, für welche Bauteile und infrastrukturelle
Einrichtungen des Gebäudes der Pächter als Nutzer bzw. das Amt für Land- und
Forstwirtschaft im Sinne der Wartung und Instandhaltung verantwortlich sei. Anhand
dieser Wartungsliste werde einmal jährlich die Gebäudesubstanz überprüft und allfällige Mängel festgehalten.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Eine Nachrechnung der Kontrollabteilung bezüglich der Pacht für das Jahr 2016 hat
ergeben, dass die diesbezügliche Vorschreibung durch die IISG unter Einbeziehung
der im neuen Pachtvertrag vereinbarten Entgeltbestimmungen zu einer auffallenden
Differenz zu Lasten der Stadt Innsbruck in Höhe von rd. € 3,0 Tsd. geführt hat. Bei
einer Pachtlaufzeit von 10 Jahren ergeben sich somit rechnerisch Mindereinnahmen
von annähernd € 30,0 Tsd. für die Stadt Innsbruck.
Im Zuge der Ursachenforschung für diese erhebliche Abweichung stellte die Kontrollabteilung fest, dass die vorschreibende Stelle nur jenen einvernehmlich festgelegten „Pachtschilling“ gemäß Pkt. 4.1. des verlängerten Jagdpachtvertrages,
Zl. III-1.842/2016 samt der vereinbarten Wertsicherungsklausel dem Jagdpächter in
Rechnung stellte.
In diesem Zusammenhang wies die Kontrollabteilung nochmals ausdrücklich darauf
hin und verweist auf ihre obigen Ausführungen, dass im aktuellen Pachtvertrag u.a.
festgelegt wurde, dass neben dem Pachtzins auch noch ein 5 %-iger Zuschlag für
den vom Amt für Land- und Forstwirtschaft ausgeübten Jagdschutz und die Jagdleitung sowie ein Pauschalpreis für die drei Jagdhütten jährlich zu bezahlen ist.
Aufgrund der aufgezeigten Beanstandung empfahl die Kontrollabteilung, die jeweilige(n) Vorschreibung(en) des Pachtzinses für die Eigenjagd Höttinger Alpe in Übereinstimmung mit den betreffenden Vertragsregelungen zu prüfen, und eine allfällige
(ex tunc) Anpassung vorzunehmen. Außerdem mahnte die Kontrollabteilung mehr
Sorgfalt im Hinblick auf die Einhaltung vertraglicher Vereinbarungen ein.
In ihrer Stellungnahme kündigte das Amt für Land- und Forstwirtschaft an, dass eine
Überarbeitung des derzeitigen Pachtvertrages betreffend Pachtzinshöhe in Absprache mit dem Referat für Liegenschaftsangelegenheiten der MA I erfolgen werde.
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Zl. KA-00193/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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