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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf

- S.73

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Gemäß Statut der Musikschule der Stadt Innsbruck für elementare, mittlere und höhere Musikerziehung werden an der besagten Schule insgesamt 32 Hauptfächer
(Instrumentalfächer) unterrichtet. Davon sind insgesamt 14 bzw. beinahe 44,0 %
dieser Instrumentalfächer – wie bspw. Fagott, Kontrabass, Oboe, Tuba, Zither
usw. – vom erhöhten Schulgeld ausgenommen.
Mit Ablauf des laufenden Schuljahres 2017/2018 werden hingegen die von der Musikschuldirektion definierten zeitlich befristeten Musikinstrumente – Cello, Harfe,
Horn, Posaune, Tenorhorn – wieder mit einem der Schulordnung entsprechenden
Aufschlag von 70 % vorgeschrieben.
Nach Dafürhalten der Kontrollabteilung korrespondierte diese oben beschriebene
praktizierende Vorgehensweise der Musikschule der Stadt Innsbruck nicht mit der
derzeit geltenden städtischen Schulgeldordnung für das Schuljahr 2016/2017. Auch
die Schulgeldordnung des Tiroler Musikschulwerkes, die für die Stadt Innsbruck gemäß dem Tiroler Musikschulgesetz bindend ist, wies keinen diesbezüglichen Erlasstatbestand auf. Aus diesem Grund regte die Kontrollabteilung an, künftig eine inhaltliche Bewertung (Evaluierung) dieses Befreiungstatbestandes vorzunehmen und bei
allfälliger (weiterer) Anwendung durch das Referat Städtische Musikschule eine
dementsprechende Verschriftlichung vorzunehmen und dem zuständigen städtischen Gremium vorzulegen.
Im Anhörungsverfahren wurde der Kontrollabteilung eine Umsetzung der Empfehlung zugesagt.
In ihrer Stellungnahme zur diesjährigen Follow up – Einschau teilte die Dienststelle
mit, dass in die derzeit gültige Schulgeldordnung für das Schuljahr 2018/2019 bestimmte förderungswürdige Instrumente aufgenommen wurden. Für diese Instrumente ist kein erhöhtes Schulgeld von Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet
haben, für die nächsten zwei Schuljahre zu bezahlen. Der Stadtsenat hat diesen
Antrag in seiner Sitzung vom 20.09.2018 angenommen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Die Kontrollabteilung hat stichprobenartig in verschiedene Ansuchen um eine in
Rede stehende (einkommensabhängige) Schulgeldermäßigung für die Schuljahre
2016/2017 und 2017/2018 Einsicht genommen.
Im Zuge dieser Überprüfung stellte die Kontrollabteilung fest, dass bei den willkürlich
gesetzten Stichproben trotz Veränderung der Benotung in „Fleiß“ im Winter- bzw.
Sommersemester teilweise eine dementsprechende Anpassung hinsichtlich der
Schulgeldhöhe (Ermäßigung oder Normaltarif) durch die Musikschule der Stadt
Innsbruck verabsäumt wurde. Außerdem erkannte die Kontrollabteilung in diesem
Zusammenhang, dass bei Anträgen mit mehreren Kindern auf Schulgeldermäßigung aufgrund des Beurteilungskriteriums „Fleiß“ in einigen Fällen Familienangehörige eine Reduzierung des Schulgeldes bekommen und andere wiederum nicht.
Gemäß dem von der städtischen Musikschule erstellten Formular „Ansuchen um
Schulgeldermäßigung“ wird dem Antragsteller zudem die Möglichkeit eingeräumt,
auch Darlehensrückzahlungen für Wohnraumbeschaffung bzw. Wohnraumsanie-

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Zl. KA-00193/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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