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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf

- S.85

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Sämtliche laufende Aufwendungen und Erträge aus der Geschäftsbesorgung werden über das Mandanten- bzw. Bankkonto „Stadt Innsbruck“ abgewickelt. Eigentümerin des Kontos ist die Stadt Innsbruck. Sie ermächtigt die IISG ausdrücklich, über
das Konto selbständig im Sinne dieses Vertrages zu verfügen.
Zum einen wurden zum Prüfungszeitpunkt auf dem in Rede stehenden Mandantenkonto der Stadt Innsbruck Mietzinseinnahmen und zum anderen unterjährige Zahlungen der Gebietskörperschaft (gegen Endabrechnung der Geschäftsbesorgung)
von mtl. € 170,0 Tsd. vereinnahmt.
Nach den Ausführungen des Berichtes „Finanzielle Schnittstelle Stadt Innsbruck“
der IISG sowie des Geschäftsbesorgungsvertrages 2013 erhält die Stadt Innsbruck
jeweils per Monatsultimo einen Auszug des gegenständlichen Mandantenkontos.
Diesbezügliche Erkundigungen der Kontrollabteilung haben jedoch ergeben, dass
bis zum Prüfungszeitpunkt Mai 2018 (noch) keine Kontoauszüge des mit der Geschäftsbesorgung involvierten Kreditinstitutes beim Referat Budgetabwicklung und
Finanzcontrolling der MA IV eingetroffen sind.
Es wurde daher empfohlen, entsprechend den sich selbst auferlegten Bestimmungen die monatliche Übermittlung der eben angesprochenen Kontoauszüge an die
Stadt Innsbruck in die Wege zu leiten.
Im Konnex damit hat die IISG in ihrer Stellungnahme erläutert, dass der Empfehlung
der Kontrollabteilung grundsätzlich entsprochen worden sei. Entsprechende Kontoauszüge seien der Stadt Innsbruck (grundsätzlich zum Monatsende bzw. für eventuelle Geldanforderungen zur Kontodeckung oder Rückzahlungen aufgrund des
Kontosaldos) seit einigen Jahren übermittelt worden. Im Jahr 2016 sind insgesamt
19, im Jahr 2017 (nur) 10 und im Jahr 2018 (Stand 20.08.) gesamt 8 Übermittlungen
getätigt worden.
Zum Umsetzungsstand in dieser Sache befragt, sind der Kontrollabteilung für das
Jahr 2018 insgesamt 21 E-mails übermittelt worden, aus welchen die Übergabe von
Kontoauszügen (u.a. der in Rede stehenden Kontoauszüge zum Monatsultimo) an
die MA IV/Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung ersichtlich ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Hinsichtlich der im Vorfeld des Baues vorgenommenen strikten Trennung zwischen
den Baukosten im Verantwortungsbereich der IISG einerseits und den Kosten der
Aufschließung und Einrichtung im Verantwortungsbereich des Amtes für Land- und
Forstwirtschaft andererseits stellte die Kontrollabteilung fest, dass die IISG zum Teil
aber auch die Beauftragung dieser Leistungen – in der Regel nach Abstimmung mit
dem Amt für Land- und Forstwirtschaft – vorgenommen hat, für welche sie über kein
eigenes Budget verfügte. Durch die Beauftragung trat die IISG in ein Rechtsverhältnis mit den ausführenden Unternehmen ein und wurde diesen gegenüber zahlungspflichtig. Auch wenn dies im Vertrauen darauf passiert sein möge, dass die Stadt
Innsbruck bzw. das Amt für Land- und Forstwirtschaft der IISG die resultierenden
Kosten der Beauftragungen jedenfalls ersetzen werde bzw. im Rahmen der Geschäftsbesorgung die Finanzierung über das Mandantenkonto der Stadt Innsbruck
durch die IISG selbst abgeholt wird, stellt sich für die Kontrollabteilung die Frage,
warum im Vorfeld der baulichen Umsetzung auf die Trennung der Budgets und somit
der Kostenverantwortung Wert gelegt wurde. Der Kontrollabteilung wurde zudem
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Zl. KA-00193/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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