Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 03_Maerz_2014_gsw.pdf
- S.100
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und sonstige Rechtsträger
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Im Herbst des Jahres 2009 nahm die Kontrollabteilung eine Prüfung der Naturstrom Mühlau GmbH vor. Der Bericht der Kontrollabteilung über die Prüfung von
Teilbereichen der Naturstrom Mühlau GmbH, Zl. KA-05762/2009, wurde am
27.01.2010 fertiggestellt. Im Rahmen dieser Prüfung hatte die Kontrollabteilung einige Empfehlungen ausgesprochen, deren Realisierung im Zuge des seinerzeitigen Anhörungsverfahrens entweder zugesichert oder nach Möglichkeit bereits erledigt worden sind. Eine nach Durchführung des damaligen Anhörungsverfahrens
und der vergangenen Follow up – Prüfungen noch nicht (gänzlich) realisierte Anregung der Kontrollabteilung war Gegenstand der nunmehrigen Follow up – Einschau 2013:
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Mit Fördervertrag vom 17.06./08.11.2005 – abgeschlossen zwischen dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft als
Fördergeber und der Naturstrom Mühlau GmbH als Förderungsnehmer – wurde
für die Errichtung eines Kleinwasserkraftwerkes eine Förderung in Höhe von maximal € 202.269,00 (8,64 % der Förderbasis) gewährt, wobei die endgültige Festlegung der Förderhöhe erst im Zuge der Endabrechnung der Förderung erfolgt(e).
Die Auszahlung der Förderung war an diverse Bedingungen geknüpft. Die Flüssigmachung einer ersten Tranche in Höhe von 60 % war nach Erfüllung allgemeiner, die restlichen 40 % nach Erfüllung einer allgemeinen und zweier technischer
Auflagen vorgesehen. Zum damaligen Prüfungszeitpunkt war die dargestellte Förderung noch nicht ausbezahlt bzw. konnte diese aufgrund der Nichterfüllung von
Auszahlungsbedingungen seinerzeit noch nicht erfolgen. Die Auszahlung der ersten 60 %igen Fördertranche scheiterte damals an der Auszahlungsbedingung,
dass durch die Vorlage eines Gutachtens eines Zivilingenieurs, einer akkreditierten
Stelle, eines gerichtlich beeideten Sachverständigen, einer öffentlichen Untersuchungsanstalt oder eines technischen Büros der Nachweis über die Funktionstüchtigkeit aller Anlagenteile während der Inbetriebnahmephase bzw. deren Abschluss
zu erbringen war. Dieser Nachweis konnte auch in Form der Kollaudierung vorgelegt werden. Das Kollaudierungsoperat für das Kleinwasserkraftwerk der Naturstrom Mühlau GmbH war zwar bei der zuständigen Behörde eingebracht worden,
allerdings war die Kollaudierung bis zum Abschluss der seinerzeitigen Prüfungshandlungen der Kontrollabteilung nicht abgeschlossen. Die Bedingungen im Zusammenhang mit der 40 %igen Fördertranche (Auszahlung sollte frühestens Ende
2010 erfolgen) waren zum Prüfungszeitpunkt teilweise erfüllt.
Die Kontrollabteilung sprach betreffend die Erfüllung der Auszahlungsbedingungen
die generelle Empfehlung aus, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, die die Auszahlung der Förderung sicherstellen. In Bezug auf die zum Prüfungszeitpunkt offene Kollaudierung empfahl die Kontrollabteilung, diesbezüglich mit dem Fördergeber über eine alternative Auflagenerfüllung zu verhandeln. Letztlich erinnerte die
Kontrollabteilung auch an die Möglichkeit der Einholung eines Gutachtens (Zivilingenieur, Sachverständiger usw.), wenngleich dadurch zusätzliche Kosten anfallen.
Die Geschäftsführung der Naturstrom Mühlau GmbH teilte im Anhörungsverfahren
mit, dass das Kollaudierungsoperat bereits im Februar 2008 bei der zuständigen
Behörde eingereicht worden wäre, jedoch trotz mehrfacher Urgenz eine Kollaudierung bis zum damaligen Zeitpunkt nicht erfolgt sei. Die Geschäftsführung kündigte
weiters an, im Sinne des Vorschlages der Kontrollabteilung zu versuchen, mit der
Förderstelle alternative Auszahlungsbedingungen auszuverhandeln. Im Rahmen
der Follow up – Einschau 2010 gab die Naturstrom Mühlau GmbH an, dass
die Geschäftsführung im Sinne des Vorschlages der Kontrollabteilung mit der Förderstelle mehrfach konferiert und ein entsprechendes Gutachten über die Funk-
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Zl. KA-00135/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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