Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 03_Maerz_2014_gsw.pdf

- S.102

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 03_Maerz_2014_gsw.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2014
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
den Vorgängerorganisationen (ISF, SGS, Verein „Wohnungslosenhilfe InnsbruckWOHINN“) bestandenen Mietverhältnissen zur Kenntnis gebracht worden war,
in welche die ISD gegenüber der Generalvermieterin IIG & Co KG letztlich eingetreten ist. Festgehalten wurde weiters, dass betreffend diesen Vertragseintritt der
ISD in weiterer Folge keine schriftliche Regelung erfolgt ist und beide Seiten diesbezüglich offenbar von konkludenten Vertragsverhältnissen ausgingen. Auf die
seinerzeitige Empfehlung der Kontrollabteilung, das System der Mietverträge in
Schriftform zu vervollständigen, teilte die ISD im Rahmen ihrer dazu abgegebenen
Stellungnahme mit, dass es auch dem Willen der ISD entspräche – wo nicht vorhanden – auf schriftliche Mietvereinbarungen umzustellen bzw. diese zu vervollständigen. Gleichzeitig wies die ISD darauf hin, dass die entsprechenden Vereinbarungen üblicherweise vom Vermieter verfasst werden und die ISD die diesbezüglichen Vorschläge der IIG & Co KG erwarten würde.
Zu der im Jahr 2010 durchgeführten Prüfung stellte die Kontrollabteilung erneut
fest, dass für die Objekte Wohn- und Pflegeheim Reichenau, Alexihaus, Herberge,
Sozialzentrum Dreiheiligen, Kinderzentrum Pechegarten, Kinderzentrum Mariahilf
und Sozialzentrum Mühlau keine schriftlichen Mietvereinbarungen bestanden. Die
Kontrollabteilung empfahl, in Anknüpfung an ihre ausgesprochene Empfehlung
bzw. die dazu von der ISD abgegebene Stellungnahme aus dem Jahr 2006, bei
der IIG & Co KG den Abschluss von schriftlichen Miet(eintritts)vereinbarungen für
die angeführten Objekte zu reklamieren. Im Anhörungsverfahren nahm die ISD die
Empfehlung der Kontrollabteilung zur Kenntnis und sagte zu, den Wunsch nach
Abschluss von schriftlichen Mietvereinbarungen wieder bei der IIG & Co KG vorzubringen. Im Zuge der Follow up – Einschau 2010 informierte die ISD darüber,
dass die Empfehlung der Kontrollabteilung mit Schreiben vom 15.11.2010 an die
IIG & Co KG herangetragen worden sei, jedoch von Seiten der IIG & Co KG noch
keine (Vertrags-)Entwürfe übermittelt worden wären. Auch anlässlich der Follow up
– Prüfung 2011 bemerkte die Geschäftsführung der ISD, dass zuletzt im Herbst
die IIG & Co KG ersucht worden wäre, einen entsprechenden Vertrag vorzulegen,
was von der IIG & Co KG zugesichert worden sei. In der Stellungnahme zur letztjährigen Follow up – Einschau 2012 berichtete der ISD-Geschäftsführer, dass die
(schriftlichen) Mietverträge für die Objekte Wohnheim Reichenau, Herberge, Kinderzentrum Pechegarten, Kinderzentrum Mariahilf und Sozialzentrum Mühlau
unter Beibehaltung der bisher mündlich bestehenden Vereinbarungen hinsichtlich
der Miethöhen nunmehr abgeschlossen werden konnten. Offen wäre noch der
(schriftliche) Mietvertragsabschluss betreffend das Objekt Dreiheiligenstraße 9
(Alexihaus und Sozialzentrum Dreiheiligen). Hier wären damals konstruktive Gespräche im Gange gewesen, die einen Abschluss erhoffen lassen konnten. Das
Problem bestand darin, dass im Bereich Alexihaus von Seiten der IIG & Co KG ein
beträchtlich höherer Mietzins gewünscht wurde, der die in Diskussion stehende
Absenkung der Miete des Sozialzentrums Dreiheiligen – von der Kontrollabteilung
wurde im damaligen Bericht auf den im Vergleich zum Alexihaus hohen Mietzins
für das Sozialzentrum Dreiheiligen hingewiesen – jedenfalls überstieg.
Noch im April des Jahres 2013 übermittelte die ISD die beiden noch ausständig
gewesenen schriftlichen Mietverträge betreffend das Alexihaus und das Sozialzentrum Dreiheiligen. Somit ist die seinerzeitige Empfehlung der Kontrollabteilung vollinhaltlich umgesetzt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-00135/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

32