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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 03_Maerz_2014_gsw.pdf

- S.115

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In Verbindung mit der Einschau in die Voranschlagsunwirksame Gebarung hat die
Kontrollabteilung u.a. den auf der Vp. 9/-365800/900 – Allgemeine Finanzverwaltung, Verschiedene Durchlaufende Gelder ausgewiesenen Kassenrest von
- € 4.280.327,44 geprüft. Dieser setzte sich im Wesentlichen aus einer kurzfristigen – abrechnungstechnisch im Gestellungsbetrieb geführten – Veranlagung in
Höhe von € 4.500.000,00 und aus einem der Stadt Innsbruck vererbten Geldbetrag in Höhe von € 213.554,00 zusammen.

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Im Zuge der Verifizierung des vererbten Geldbetrages haben Recherchen der Kotrollabteilung ergeben, dass aufgrund eines Testamentes aus dem Jahr 2009 eine
Privatperson die Stadt Innsbruck (dezidiert den Kindergarten Sadrach) als Erben
eingesetzt hat. Mit dem voraussichtlichen Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens Mitte 2012 ist mit einer Erbschaft zwischen € 200.000,00 und
€ 230.000,00 gerechnet worden. Nachdem der Kindergarten Sadrach inzwischen
jedoch aufgelassen wurde, sind die involvierten Dienststellen (Amt für Präsidialangelegenheiten, MA IV, Amt für Kinder- und Jugendbetreuung, MA V) überein gekommen, im Sinne der Erblasserin die Erbschaft dem Kindergarten Hötting zu
widmen.
In der Folge hat der StS in seiner Sitzung vom 10.10.2012 in dieser Angelegenheit
den nachstehenden Beschluss gefasst:
„1. Der im Verlassenschaftsverfahren nach ….. geerbte Geldbetrag in Höhe zwischen € 200.000,00 und € 230.000,00 ist von der Stadtgemeinde Innsbruck bis
zur Entscheidung über die weitere Verwendung dieses Erbes fruchtbringend und
mündelsicher anzulegen.
2. Die MA V, Amt für Kinder- und Jugendbetreuung, wird beauftragt, dem Stadtsenat geeignete, nachhaltige Projekte zur Verwendung dieses Erbes in Beachtung der Zweckwidmung der Erblasserin zu unterbreiten.“

Nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens mit 11.12.2012 wurde der auf die
Stadtgemeinde Innsbruck entfallende Betrag in Höhe von € 213.597,92 (inklusive
€ 43,92 Zinsen) auf das städtische Girokonto überwiesen. Buchhalterisch wurde
der Betrag mit 03.01.2013 in der voranschlagsunwirksamen Gebarung erfasst.
Eine Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter der MA IV – Referat Subventionswesen/Kalkulationen/Grundstücksbewertungen ergab, dass die gegenständliche Summe noch nicht veranlagt worden sei und auf dem städtischen Girokonto liegen würde. Im Feber 2013 sind der Stadt Innsbruck weitere € 834,00 zugeflossen und in der voranschlagsunwirksamen Gebarung auf Vp. 9/-365800/900
verbucht worden. Insgesamt hat die Stadt Innsbruck somit aus dem Nachlass
€ 214.431,92 erhalten.
Die Kontrollabteilung empfahl, den der Stadtgemeinde Innsbruck vererbten Geldbetrag in Entsprechung des Punktes 1 des oben zitierten StS-Beschlusses umgehend einer geeigneten Veranlagungsform zuzuführen.
Im damaligen Anhörungsverfahren teilte das Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft mit, dass bei einer Bank ein Konto, lautend auf Stadtgemeinde Innsbruck,
Verlassenschaft nach Frau Mag.a. N.N. eröffnet und per 27.09.2013 mit
€ 214.431,92 dotiert worden sei.
Im Zuge der aktuellen Follow up – Einschau 2013 informierte das Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft zum Stand der Angelegenheit, dass auf Grund der Ungewissheit hinsichtlich des Zeitpunktes der Realisierung eines Projektes im Sinne
der Erblasserin das Konto vorerst nur für 12 Monate (bis 29.09.2014) gebunden
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Zl. KA-00135/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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