Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 03_Maerz_2014_gsw.pdf
- S.118
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Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
5.3 Bericht über die Belegkontrollen der Stadtgemeinde Innsbruck
II. Quartal 2013
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Der Bericht über die Belegkontrollen II. Quartal 2013, Zl. KA-07405/2013, wurde
am 26.08.2013 fertig gestellt.
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Im Zuge der Belegkontrollen hat die Kontrollabteilung anlässlich einer von der
Stadtgemeinde Innsbruck geleisteten Transferzahlung an den Gemeinderatsklub
„Für Innsbruck“ zur Abdeckung seiner Personalkosten für das Jahr 2013 neben
der Verifizierung der rechtlichen Grundlagen in das Procedere der Personalkostenerstattung an alle Gemeinderatsklubs für das Jahr 2012 Einsicht genommen.
Zu den rechtlichen Grundlagen, welche sich im IStR 1975 (§ 13 a Abs. 5) bzw. in
der GO des GR (§ 14 Abs. 5) finden, wurde ergänzend und zu den weiteren Modalitäten vom Büro der Bürgermeisterin ein Vorlagebericht erstellt, dem der Gemeinderat in seiner Sitzung am 12.07.2012 seine vollinhaltliche Zustimmung erteilt hat.
Den Ausführungen des Vorlageberichtes des Büros der Bürgermeisterin zufolge
müssen bis Ende des ersten Quartals des Folgejahres die tatsächlichen Kosten
der klubeigenen Personalgestion nachgewiesen werden. Diesem Erfordernis sind
nur die Gemeinderatsklubs „Für Innsbruck“ und „ÖVP“ termingerecht nachgekommen, wobei sich letzterer eines städt. Mitarbeiters bedient, welcher dem Klub ab
01. September 2012 gegen Refundierung sämtlicher Personalkosten zur Dienstleistung überlassen worden war. Alle anderen Klubs haben entsprechende Unterlagen erst im Verlauf der Einschau durch die Kontrollabteilung über Anforderung
des Büros der Bürgermeisterin bzw. des Besoldungsreferates im Mai oder Juni
2013 vorgelegt.
Die Kontrollabteilung empfahl, künftig Akontozahlungen auf die Personalkosten
der Gemeinderatsklubs für das laufende Kalenderjahr erst nach Vorlage adäquater
Verwendungsnachweise für das abgelaufene Kalenderjahr zu leisten.
Das Büro der Bürgermeisterin erachtete die Empfehlung der Kontrollabteilung als
sehr sinnvoll und wird ihr in Zukunft nachkommen.
In Beantwortung einer diesbezüglichen Anfrage der Kontrollabteilung im Rahmen
der Follow up – Einschau 2013 gab das Büro der Bürgermeisterin bekannt, dass,
wie angeregt, künftig Akontozahlungen auf die Personalkosten der Gemeinderatsklubs für das laufende Kalenderjahr erst nach Vorlage adäquater Verwendungsnachweise für das abgelaufene Kalenderjahr geleistet werden. Da die jeweiligen
Verwendungsnachweise durch die Gemeinderatsklubs bis Ende des ersten Quartals zu erbringen seien, könne dieser Empfehlung naturgemäß erst vor der Auszahlung nach Ablauf des ersten Quartals 2014 nachgekommen werden. Die Vorgehensweise sei bürointern auf Termin gelegt und den mit den Buchungen befassten Mitarbeiterinnen des Büros der Bürgermeisterin bekannt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Zl. KA-00135/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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