Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 03_Maerz_2014_gsw.pdf

- S.141

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tung, Einhaltung von Sicherheitsvorschriften u.a.m.) lagen zum Prüfungszeitpunkt
nicht vor.
Die Kontrollabteilung erachtete dies allein schon aus Haftungsgründen für zweckmäßig und empfahl, für die Anbringung von Werbeflächen Richtlinien zu definieren.
Im Anhörungsverfahren betonte das Amt für Sport, dass die Installierung aller
Transparente selbstverständlich nur nach Zustimmung des Amtes und nach einem
gemeinsamen Lokalaugenschein durch das Platzwartteam mit den Vereinen direkt
vor Ort erfolge. Eine formal erlassene, allgemein geltende Richtlinie bestehe bisher nicht. Die vor kurzem beschlossene neue Sportplatzordnung sehe aber jedenfalls die Notwendigkeit der Genehmigung allfälliger Baumaßnahmen durch die
Stadt Innsbruck vor. Das Sportamt werde aber, speziell hinsichtlich haftungsrelevanter Aspekte, Richtlinien erstellen.
Zur gegenständlichen Follow up – Einschau berichtete das Amt für Sport, dass die
fertige Formulierung der Richtlinien für die Anbringung der Werbeflächen noch
ausstehe und bis zum Sommer 2014 vorgesehen sei.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

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Auf der Grundlage eines Stadtsenatsbeschlusses vom 18.07.2006 ist das städt.
Sportamt seit 01.07.2006 beauftragt, die im Rahmen des Sportbetriebes von Vereinen benützten, aber nicht in der Verwaltung des Sportamtes befindlichen Sportplätze ASKÖ/Radetzkystraße und Igls/Heiligwasserweg im Zuge der laufenden
Sportplatzpflege nach Maßgabe zur Verfügung stehender Zeitressourcen teilweise
mitzubetreuen. Die diesbezüglich anfallenden Materialkosten (Treibstoff, Dünger,
Saatgut, Erde, Humus etc.) sollten über eine neue Vp. entweder im UA „Sportplätze“ oder über einen neuen UA „nicht städt. Sportanlagen“ bewirtschaftet werden.
Abweichend davon wurde im Rahmen der KLR eine eigene Kostenstelle, nämlich
„Sportplätze diverse“ eingerichtet. Allerdings präsentierten sich die darauf erfassten Aufwendungen lückenhaft bzw. korrespondierten nicht mit den vom Sportamt
dazu geführten Aufzeichnungen.
Die Kontrollabteilung empfahl im Sinne der Transparenz und Kostenwahrheit besonderes Augenmerk auf eine präzise Aufzeichnung und Zuordnung der im Zusammenhang mit der Betreuung der nicht städt. Sportplätze anfallenden Kosten zu
legen.
Dazu führte das Sportamt in der Stellungnahme aus, dass seitens der MA IV angestrebt werde, im Voranschlag der Stadt die Anzahl der Unterabschnitte nicht zu
erhöhen. Ob also die Einführung eines separaten Unterabschnittes „nicht städt.
Sportanlagen“ notwendig sei, werde mit der MA IV abgeklärt werden. Da es für
diese Aufwendungen keine weitere Verrechnung an einen Dritten gibt, vertrete das
Sportamt die Meinung, dass die derzeitigen Aufzeichnungen anhand der geführten
Excel-Listen (welche Personen waren an welchem Tag, zu welcher Uhrzeit, mit
welchen Geräten und mit welchem Materialeinsatz auf welchen Sportplätzen im
Einsatz) ausreichen könnten. Derzeit bestehe eine Kostenstelle „diverse Sportplätze“ und sei das Sportamt der Meinung, dass diese ausreichen sollte. Direkte Materialeinkäufe mit separater Rechnung für nicht städt. Plätze (z.B. Igls oder ASKÖ)

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Zl. KA-00135/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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