Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 03_Maerz_2014_gsw.pdf
- S.146
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Unter Bezugnahme auf die fehlenden Kosten der Postenklasse „0 – Anlagen“ in
der städtischen Kosten- und Leistungsrechnung hat das Referat Vermögensrechnung/Kosten- und Leistungsrechnung im Rahmen ihrer Stellungnahme darauf
verwiesen, dass die derzeit installierte Arbeitsgruppe „Rechnungswesen Neu“
auch Ausschau nach einem geeigneten Anlagenbuchhaltungsprogramm hält.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Im Rahmen ihrer Einschau stellte die Kontrollabteilung weiters fest, dass dem Amt
für Sport im Jahr 2011 vom TVBI ein Betrag in der Höhe von brutto € 2.000,00 in
Rechnung gestellt worden ist. Laut Buchungstext handelte es sich um einen „pauschalen Spesenersatz für KELP Igls“ und betraf die Wintersaison 2010/11. Die Bezahlung dieses Zuschusses wurde über die Vp. 1/266000-728000 – Wintersportanlagen/Entgelte für sonstige Leistungen abgewickelt. In der Kosten- und Leistungsrechnung für das Jahr 2012 war keine Vergütung eines Spesenersatzes in
der oben angeführten Höhe mehr enthalten.
Der Grund für die Gewährung dieses Zuschusses konnte der Kontrollabteilung
vom sachlich und rechnerisch zeichnungsberechtigten Mitarbeiter des Amtes für
Sport nicht plausibel erklärt werden. Darüber hinaus konnte der betreffende Mitarbeiter keine Auskunft darüber geben, seit wann diese Leistung gegenüber dem
TVBI erbracht worden ist. Auch sind der Kontrollabteilung nach Rücksprache mit
dem Leiter des Sportamtes diesbezüglich keine Unterlagen vorgelegt worden.
Die Kontrollabteilung empfahl in dieser Angelegenheit, um die Beschaffung von
Unterlagen, aus welchen zumindest der Zahlungsgrund und die vereinbarte Dauer
der Zuschussleistung hervorgehen, bemüht zu sein und nach deren Erhalt in der
Dienststelle evident zu halten.
In dieser Angelegenheit wurde der Kontrollabteilung im Rahmen der Stellungnahme ein Aktenvermerk vom 13.05.2003 über ein Gespräch des damaligen Sportreferenten mit dem damaligen Geschäftsführer des TVBI übermittelt. Darin war der
Zahlungsgrund (Zwischenfinanzierung Vergrößerung KELP Igls) sowie der in Rede
stehende Betrag von € 2.000,00 schriftlich festgehalten Der Hinweis auf eine Beendigung der jährlichen Fälligkeit fehlte, weshalb zugesagt worden ist, diesbezüglich eine Neuregelung vorzunehmen.
Aus einer im Zuge der Follow up – Einschau 2013 nun ausgehändigten Kostenaufstellung geht hervor, dass im Jahr 2004 mit der Pauschalrückvergütung an den
TVBI begonnen wurde und die Zahlungsverpflichtung noch weitere 5 Jahre, somit
bis Ende 2018, aufrecht bleibt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Auf Anfrage der Kontrollabteilung, ob es sich beim KELP Rapoldipark um eine
definitive Einstellung des Eislaufbetriebes handelt, wurde ihr vom Sportamt per
E-Mail vom 19.04.2013 bekannt gegeben, dass der KELP Rapoldipark für die Saison 2012/13 nicht mehr in Betrieb genommen worden ist, da die Anschaffung einer
neuen Kunsteisanlage für diesen Standort unumgänglich und mit geschätzten Kosten von bis zu rd. € 180,0 Tsd. verbunden gewesen wäre.
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Zl. KA-00135/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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