Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 03_Maerz_2014_gsw.pdf
- S.6
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1.
Innsbrucker Immobilien GesmbH &
Co KG (IIG)
Zulässigkeit von Ton- und Bildaufnahmen
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Laut
§ 25 Abs. 1 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) hat der Gemeinderat
die Zulässigkeit von Ton- und Bildaufnahmen zu beschließen.
Beschluss (einstimmig):
Die Aufnahmen von Ton und Bild werden
genehmigt.
2.
Genehmigung der Niederschriften
über die Sitzungen des Gemeinderates vom 30.09.2013 (11. Sitzung) und vom 16.01.2014 (1. Sitzung)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Die Niederschriften über die Sitzungen des Gemeinderates vom 30.09.2013 (11. Sitzung) und
vom 16.01.2014 (1. Sitzung) wurden allen
Mitgliedern des Gemeinderates zur Verfügung gestellt. Vielen Dank an die MitarbeiterInnen der Kanzlei für Gemeinderat und
Stadtsenat. Erhebt sich gegen die Fassungen der Protokolle ein Einwand oder sind
Ergänzungen vorzunehmen?
Beschluss (einstimmig):
Die Niederschriften über vorstehend angeführte Sitzungen des Gemeinderates werden genehmigt.
3.
Genehmigung der Tagesordnung
in
Bgm. Mag.a Oppitz-Plörer: Die Tagesordnung ist Ihnen zeitgerecht zugegangen.
Hat jemand gegen die Tagesordnungspunkte einen Einwand? Das ist nicht der Fall.
Beschluss (einstimmig):
Die Tagesordnung wird genehmigt.
Ich beantrage, nachstehend angeführte
Punkte in die nicht öffentliche Sitzung zu
verweisen:
Zu Punkt 5., Anträge des Stadtsenates:
a) Funsporthalle, Paschbergweg Nr. 3,
Ausübung der Kaufoption durch die
Stadt Innsbruck, Einbringung von
Grundstücken der KG Pradl in die
GR-Sitzung 27.03.2014
d) Ehrung seitens der Stadt Innsbruck
Beschluss (einstimmig):
Der Verweisung vorstehend angeführter
Punkte in die nicht öffentliche Sitzung wird
zugestimmt.
4.
Gruber Karl, ausgezeichnet mit
dem Verdienstkreuz der Landeshauptstadt Innsbruck 1980, verstorben am 18. März 2014 im
96. Lebensjahr, Totengedenken
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Hoher Gemeinderat, ich darf Sie bitten, sich von den
Sitzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich zu einer Trauerminute von ihren
Sitzen.)
Karl Gruber wurde am 29. Dezember 1918
als fünftes von sieben Kindern in Niederwölz in der Steiermark geboren. Seine Mutter, die nach dem frühen Unfalltod des Vaters die Kinder alleine versorgen musste,
ermöglichte ihrem Sohn dennoch den Besuch der Bürgerschule in Judenburg.
Nach dem Schulabschluss arbeitete Karl
Gruber in der elterlichen Landwirtschaft und
half auch in der Tischlerei des verstorbenen
Vaters aus, bis er zum Militärdienst bei den
Gebirgsjägern einberufen wurde.
Kurz vor Kriegsende wurde er bei einer
Kampfhandlung im heutigen Lettland
schwer verletzt und kehrte schließlich 1946
aus der Kriegsgefangenschaft heim.
Nach der Rückkehr fand er eine Anstellung
bei einer Baufirma als Mineur beim Kraftwerksbau in Kaprun. Hier wurde er sehr
rasch in den Betriebsrat gewählt und kam
schließlich 1951 als Sekretär der Bau- und
Holzarbeitergewerkschaft nach Salzburg.
1961 wurde er dann zum Landessekretär
dieser Gewerkschaft für Tirol und Vorarlberg bestellt. Seither bekleidete er eine
Reihe wichtiger Funktionen für die Tiroler
Arbeitnehmerschaft.
1964 wurde er Vizepräsident der Kammer
für Arbeiter und Angestellte. Zehn Jahre
später wurde er schließlich zum Präsidenten der Arbeiterkammer Tirol gewählt. Diese
Aufgabe erfüllte er bis zu seiner Pensionierung 1984 mit außerordentlichem berufli-