Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 03_Maerz_2014_gsw.pdf

- S.84

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Das Referat Stadtkassa werde die Überprüfung der (aufgelassenen) Konten mit
Überzahlungen im Jahr 2014 fortsetzen, sofern freie Ressourcen zur Verfügung
stehen. Auf Grund der Vielzahl der zu überprüfenden Konten wird diese Arbeit
möglicherweise erst in 2 bis 3 Jahren abgeschlossen werden können.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
teilweise entsprochen.

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Im Rahmen der im I. Quartal 2012 durchgeführten Belegkontrollen wurde in eine
Auszahlungsanordnung des Amtes für Sport betreffend die Rückerstattung von
Personalkosten an die Innsbrucker Immobiliengesellschaften Einsicht genommen,
welche diese aus Anlass der Betreuung der städt. Turnhallen bei Wochenend- und
Ferienveranstaltungen für die von ihr beauftragten Hallenwarte aufzuwenden hatte.
In diesem Zusammenhang hat die Stadtgemeinde Innsbruck mit der IISG, welche
mit der organisatorischen Abwicklung der Hallenbetreuung beauftragt ist, am
09.12.2003 eine Vereinbarung über das Verrechnungsprocedere der im Rahmen
der Hallenaufsicht bei obigen Veranstaltungen anfallenden Personalkosten, einerseits zwischen der IISG und den Vereinen und andererseits zwischen der IISG und
der Stadt Innsbruck, abgeschlossen.
Hinsichtlich der Kosten wurde festgelegt, dass dem Hallenwart pro Stunde ein Betrag in der Höhe von brutto € 20,31 ausbezahlt wird. Dieser von der städt. Besoldung berechnete Bruttobetrag soll sicherstellen, dass die als Hallenwarte verwendeten Personen zumindest € 8,00 netto pro Stunde erhalten. Im Referat Besoldung waren detaillierte Berechnungsgrundlagen dieses Stundensatzes allerdings
nicht (mehr) verfügbar.
Der für die Funktion als Hallenwart verfügbare Personenkreis rekrutiert sich derzeit
sowohl aus städt. Bediensteten, als auch aus Bediensteten der IIG & Co KG sowie
aus freien Dienstnehmern. Die Auszahlung der aus dieser Tätigkeit resultierenden
Vergütungen erfolgt bei städt. Bediensteten über das Referat Besoldung, für Bedienstete der IIG & Co KG und Dritte (freie Dienstnehmer) ist die mit der Lohn- und
Gehaltsabrechnung beauftragte IKB AG zuständig.
Der von den Vereinen zu tragende Personalkostenanteil wird vom Stadtsenat im
Rahmen der Tariffestlegung für die städt. Sportanlagen festgesetzt und beläuft
sich für die Jahre 2011 und 2012 auf € 9,17 zzgl. 20 % USt (€ 11,00 brutto). Die
Verrechnung erfolgt laufend, indem den Vereinen unmittelbar nach durchgeführter
Veranstaltung durch die IISG sowohl die Hallenmiete als auch der Personalkostenanteil für den Hallenwart in Rechnung gestellt wird.
Die Differenz zwischen dem den Vereinen pro Hallenwartstunde angelasteten
Eigenanteil von derzeit € 9,17 netto und dem in der Vereinbarung vom 09.12.2003
definierten Bruttostundensatz von € 20,31 wird dem Amt für Sport der MA V zweimal jährlich zur Refundierung vorgeschrieben. Diese Rückersätze werden über die
Vp. 1/269000-757130 „Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen – Lfd. Transferzahlung Sportveranstaltungen“ abgewickelt. Die Verrechnung erfolgt getrennt nach
Hallenwarten aus dem Mitarbeiterbestand der IIG & Co KG bzw. freien Dienstnehmern und solchen aus dem städt. Bedienstetenstand.

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Zl. KA-00135/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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