Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 03_Maerz_2014_gsw.pdf
- S.87
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schien. Nachdem das damalige Zinsniveau allerdings vermuten ließ, dass ein weiters Sinken immer unwahrscheinlicher war, wurde seinerzeit in der MA IV die Neuausrichtung der Veranlagungen geprüft bzw. nach alternativen Veranlagungsmöglichkeiten gesucht. In der (damals) jüngsten Vergangenheit wäre dabei feststellbar
gewesen, dass Geldmarktveranlagungen (z.B. Festgeld) immer mehr in den Vordergrund rückten.
Zur diesjährigen Follow up – Einschau 2013 informierte die MA IV darüber, dass
sich in der Veranlagung bisher keine Änderungen ergeben haben. Als einen wesentlichen Grund dafür wurde die Tatsache ins Treffen geführt, dass es bislang
nicht möglich gewesen wäre, den zukünftigen jährlichen Kapitalbedarf des Gesundheitsvorsorgeprogrammes festzumachen. Diesbezügliche Abstimmungen
zwischen der Personalvertretung und dem Amt für Personalwesen wären noch im
Gange. Erst aufbauend auf dieses Ergebnis könne eine finanzwirtschaftlich sinnvolle und der Risikotragfähigkeit der Stadt Innsbruck entsprechende Veranlagungslösung erarbeitet werden. Unabhängig davon betonte die MA IV, dass sie bis
zur Fertigstellung des Konzeptes natürlich bemüht wäre, das Vermögen unter Einhaltung der Risikovorgaben zinsbringend zu veranlagen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen teilweise
entsprochen.
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Der Bericht der Kontrollabteilung über die Prüfung von Teilbereichen der Gebarung des Winterdienstes der Stadt Innsbruck, Zl. KA-08642/2011 wurde am
05.01.2012 fertig gestellt. In Verbindung mit den damaligen Prüfungsfeststellungen
hat die Kontrollabteilung eine Reihe von Empfehlungen ausgesprochen. Die Umsetzung der nach Durchführung des ursprünglichen Anhörungsverfahrens und der
letztjährigen Follow up – Einschau offen gebliebenen Anregungen wurde erneut
hinterfragt:
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Im Zuge ihrer Einschau stellte die Kontrollabteilung u.a. fest, dass die Stadt Innsbruck innerhalb ihres Ortsgebietes die Erhaltung (Straßenreinigung, Erhaltungsarbeiten kleineren Umfangs, Winterdienst, etc.) bestimmter Landesstraßen (B und
L) sowie die Errichtung und den Betrieb von Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs (Wartung, Betrieb, Reinigung, u.a.m.) auf Landesstraßen L
vertraglich übernommen hat. Das Ausmaß der zu betreuenden Landesstraßen
(B und L) belief sich zum Prüfungszeitpunkt Dezember 2011 auf 15,900 bzw.
8,060 km.
Die hierfür der Stadt Innsbruck gebührenden Erhaltungsbeiträge (sowohl für die
ehemaligen Bundesstraßen als auch für die Landesstraßen) haben letztmalig im
Jahr 2002 eine Erhöhung erfahren. Im Zuge der Währungsumstellung wurde der
für Landesstraßen seit 1997 verrechnete Vergütungssatz um € 1,31 erhöht bzw.
auf € 4.180,00 gerundet. Zugleich ist der für die ehemaligen Bundesstraßen seit
01.01.1987 zur Verrechnung gelangte Vergütungssatz um € 0,87 auf € 13.300,00
pro Jahr und km angehoben worden.
Eine beispielhafte Wertsicherungsberechnung der Kontrollabteilung hat ergeben,
dass die Stadt Innsbruck bei einer Indexierung des vom Land Tirol zu leistenden
Erhaltungsbeitrages in den Jahren 2003 bis 2011 Mehreinnahmen in der Höhe von
rd. € 400,0 Tsd. lukrieren hätte können.
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Zl. KA-00135/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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