Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 04-April.pdf
- S.115
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- 669 -
"Der Gemeinderat möge beschließen:
Die zuständigen Ämter werden damit beauftragt, sicherzustellen, dass die
Anwesenheit der Parkaufsichtsorgane im Stadtpark Rapoldi täglich zumindest fünf Stunden umfasst.
Engelbrecht e. h."
Seit der Einführung der Parkaufsicht durch entsprechende Firmen wird deren geographischer Aufgabenkreis laufend erweitert, wobei die Anzahl der
eingesetzten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen praktisch gleich geblieben
ist. Dies führt zu einer täglichen Gesamtanwesenheitszeit im Park von weniger als 30 Minuten, was angesichts der Größe dieses Parks und der polizeibekannten Drogenkriminalität völlig ungenügend ist.
Um auch nur die fundamentalsten Aufgaben einer Parkaufsicht erfüllen zu können, ist die Sicherstellung der oben angeführten zeitlichen Mindestanwesenheit unabdingbar.
Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Notwendigkeit, besonders Familien und Senioren wenigstens durch die notwendige Anwesenheit
von Aufsichtsorganen ein Gefühl der Sicherheit wiederzugeben.
Wer sich die nach wie vor ungelösten Probleme bei den Sandkisten ansieht, kann erkennen, dass nur zweimal am Tag die Parkaufsichtsorgane durch den Park marschieren. Auch die laufende Diskussion über die
Rechte dieser Parkaufsichtsorgane muss dadurch gestützt werden, dass diese überhaupt anwesend sind. Das ist im Stadtpark Rapoldi leider nicht mehr
der Fall.
GR-Sitzung 24.4.2003