Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 04-April.pdf

- S.20

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 04-April.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2003
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 574 -

6.

7.

Die Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung trägt die Med.-Park ErrichtungsgesmbH, sie trägt auch sämtliche
im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung zur Vorschreibung
gelangenden öffentlichen Abgaben, Steuern und Gebühren, wie insbesondere die Grunderwerbssteuer und die Grundbucheintragungsgebühr. Die gleiche Kostentragungsregelung gilt auch für den Fall des
der Stadt Innsbruck zustehenden Wiederkaufsrechtes.
Im übrigen wird die Innsbrucker Immobilien Service GesmbH (IISG)
ermächtigt und beauftragt, die weiteren Vertragsdetails einvernehmlich mit der Käuferin festzulegen und die Angelegenheit bis zur
Grundbuchsreife zu betreiben.

Ich bin Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski sehr dankbar gewesen, dass er
dieses Bauvorhaben in seinem Fortschritt weiter ermöglicht hat.

12.

IV 1573/2003
Landessportzentrum Tirol, Schaffung der rechtlichen
Voraussetzungen für den Bau der Kleinen Eishalle auf
dem städtischen Grundstück 1788/1, KG Pradl, Aufhebung der Dienstbarkeit des Gehens und des Fahrens
sowie der Nutzung als Parkfläche für Kraftfahrzeuge
und Zurverfügungstellung von Ersatzparkplätzen (Notrecht - nachträgliche Kenntnisnahme)
-----------------------------------------------------------------Bgm. Zach: Man hat beim Bau der Kleinen Eishalle übersehen, dass eine Dienstbarkeit des Gehens und des Fahrens aufzuheben gewesen wäre. Beim Kontrollieren hat man bemerkt, dass dieser Akt so lange
bei der Tiroler Landesregierung gelegen ist. Für diese Parkfläche, die für
Kraftfahrzeuge benutzt wurde, war dringend die Aufhebung dieser Dienstbarkeit notwendig.
Ich bringe nachstehend angeführte Notrechtsverfügung von
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski nach telefonischer Rücksprache mit mir
vom 7.4.2003, im Stadtsenat vom 16.4.2003, nachträglich zur Kenntnis:
Zur Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für den Bau der Kleinen
Eishalle auf dem städtischen Grundstück 1788/1, KG Pradl, werden dem
Land Tirol als Dienstbarkeitsberechtigtem an diesem Grundstück (Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens sowie der Nutzung als Parkfläche für
Kraftfahrzeuge) Ersatzparkplätze wie folgt zur Verfügung gestellt:
GR-Sitzung 24.4.2003