Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 04-April.pdf

- S.34

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 04-April.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2003
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 588 -

9.

Die Stadt Innsbruck erklärt sich bereit, hinsichtlich der für die Bauführung erforderlichen Zustimmung des Denkmalamtes behilflich zu
sein.
10. Weiters haftet die Stadt Innsbruck dafür, dass das Erdreich der vertragsgegenständlichen Liegenschaften nicht kontaminiert ist.
11. Im Fall der Annahme der Kaufoption sind die Vertragsparteien verpflichtet, den grundbuchsfähigen Kaufvertrag innerhalb von vier Wochen nach Vorlage in beglaubigter Form zu unterzeichnen.
12. Die "Neue Heimat Tirol" - Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT) verpflichtet sich, die konkrete Bebauung
und Nutzung der Grundstücke entsprechend den Ergebnissen der vom
Stadtsenat am 16.4.2003 beschlossenen städtebaulichen Studie Wilten-Ost sowie des darauf folgenden Architektenwettbewerbes unter
Einbeziehung des Bundesdenkmalamtes auszuführen.
Wir sprechen hier über die einmalige Chance für den Stadtteil Wilten-Ost.
Wir haben für diesen Bereich gerade eine Studie beschlossen, die in diesem
Geviert überprüfen und entwickeln sollte, wie es städtebaulich weitergeht.
Bei der Kaufoption wird ein Architektenwettbewerb überbunden.
Es ist dies eine zweifache Absicherung. Zuerst der große
Rahmen und dann wird das Objekt sozusagen noch einmal mit einem Architektenwettbewerb behaftet. Man kann daher davon ausgehen, dass etwas
entsteht, das diesem wichtigen, aber jetzt vielleicht noch im Schatten stehenden Stadtteil städtebauliche Qualität gibt, was wir uns alle wünschen.
Das Areal ist nicht sehr einfach zu beurteilen. Es ist derzeit die
Frage beim Ministerium in Wien anhängig, wie es mit der Unterschutzstellung und dem Denkmalschutz in diesem Stadtteil aussieht. Wir haben von
der Stadt Innsbruck schon vor längerer Zeit beantragt, das ganze Areal außer Schutz zu stellen. Das Anbot war die Kirche als den wesentlichen
Punkt in diesem Ensemble zu erhalten. Die "Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT), die wie Sie
wissen, zu 50 % im Besitz der Stadt Innsbruck und zu 50 % im Besitz des
Landes Tirol steht, hat sich bereit erklärt, in einer Vorstudie - nichts anderes ist das Konzept des Architekturbüros Baumschlager und Eberle - irgendwann einmal zu beginnen, zu einer Bewertung zu kommen. Die Kirche mit diesem charakteristischen Bild soll erhalten bleiben.

GR-Sitzung 24.4.2003