Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 04-Feber-Fortsetzung.pdf

- S.22

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2.10

I-OEF 33/2010
Innsbrucker Verkehrsbetriebe
und Stubaitalbahn GesmbH
(IVB), Linie 3, Verlängerung in
Richtung Amras in die Philippine-Welser-Straße (Die Innsbrucker Grünen)

StR Dipl.-HTL-Ing. Peer teilt zur dringenden Anfrage der Innsbrucker Grünen
(Seite 169) Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Ja.
Zu Frage 2.: Dazu kann derzeit keine
verlässliche Antwort gegeben werden.
Dies ist vor allem durch die Aspekte
Kosten (zirka € 2,5 Mio) und Verkehrswirksamkeit begründet. Es ist jedoch
richtig, dass es eine politische Verwendungszusage der Frau Bürgermeisterin
vom Frühsommer 2009 gibt.
Zu Frage 3.: Entfällt, siehe dazu Antwort
zu Frage 2.

3.

Beantwortung der Anfragen aus
der Sitzung des Gemeinderates
am 10.12.2009

3.1

medex Medizinische AusstellungsgesmbH, Empfehlungen
des Rechnungshofes (GR Hof)
in

a

Bgm Mag. Oppitz-Plörer teilt zur
Anfrage von GR Hof (Seite 830) Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Die Geschäftsordnung für
den Geschäftsführer wurde entsprechend
dem Vorschlag des Rechnungshofes mit
Umlaufbeschluss erlassen und trat mit
Jänner 2009 in Kraft.
Zu Frage 2.: Eine Prüfung seitens
JuristInnen der Tiroler Landeskrankenanstalten GesmbH (TILAK) sowie eines
externen Juristen haben ergeben, dass ein
Abschluss eines Dienstvertrages nicht
notwendig ist.
Zu Frage 2.1.: Nein. Eine umfassende
Prüfung des Finanzamtes Innsbruck fand
bereits im Jahre 2008 statt.

fungierte der Geschäftsführer der Congress Innsbruck GmbH bis 2004 als
interimistischer Geschäftsführer der
medex Medizinische AusstellungsgesmbH. "Insichgeschäfte" sind durch die
Bestellung des neuen Geschäftsführers
der med.ex bereits seit dem Jahr 2004
nicht mehr möglich.
Zu Frage 4.: Eine schriftliche Vereinbarung über die Höhe der Provisionen wurde
durch einen Umlaufbeschluss im Jänner
2009 herbeigeführt.
Zu Frage 5.: Laut Angabe des Geschäftsführers der medex Medizinische AusstellungsgesmbH wurden sämtliche Verträge
seit Oktober 2008 in schriftlicher Form
abgeschlossen.
Zu Frage 6.: Laut Angabe des Geschäftsführers wurden alle Vereinbarungen
eingehalten und Geschäfte ausschließlich
in Namen und auf Rechnung der medex
Medizinische AusstellungsgesmbH
durchgeführt.
Zu Frage 7.: Mit Umlaufbeschluss vom
Jänner 2009 wurde ein internes Kontrollsystem (IKS) beschlossen und umgehend
implementiert. Unvereinbarkeiten beim
Zahlungsvollzug sind durch die Implementierung des IKS behoben.
Zu Frage 8.: Laut Angabe des Geschäftsführers wurden die Bestimmungen der
Rechnungslegung eingehalten.
Zu Frage 9.: Den Anregungen des
Rechnungshofes wurde dahingehend
Rechnung getragen, dass die Leiterin des
Rechnungswesens nur noch mit dem
Controlling und den Buchhaltungstätigkeiten beauftragt ist und eine Trennung
zwischen Zahlungsanordnung und
Zahlungsvollzug durchgeführt wurde.
Bereits seit der Gründung der Gesellschaft
gilt das Prinzip der kollektiven Zeichnung.
Seit der Implementierung des IKS ist nun
ein Gesellschaftervertreter - und nicht
mehr die Leiterin des Rechnungswesens als kollektiver Zeichnungsberechtigter
installiert.

Zu Frage 3.: Nach der Auflösung des
Geschäftsführervertrages mit der Geschäftsführerin der medex Medizinische
AusstellungsgesmbH im Herbst 2002
GR-Sitzung 25.3.2010 (Fortsetzung der am 25.2.2010 vertagten Punkte)