Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 04-Feber-Fortsetzung.pdf
- S.32
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Personen zurückgegriffen und Partner im
Rahmen der ökologischen Gesamtmobilität wie Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GesmbH (IVB), Verkehrsclub Österreich (VCÖ), Arbeitsgemeinschaft umweltfreundlicher Stadtverkehr
(ARGUS) … eingebunden werden.
5.13
Mag.a Schwarzl und Mag.a Pitscheider,
beide e. h.
Der Gemeinderat möge beschließen:
Elektromobilität kann, sinnvoll und als
Ergänzung zum Öffentlichen Verkehr
eingesetzt, mehr sein als das simple
Ersetzen des Verbrennungsautos durch
das Elektroauto zur Konjunkturbelebung
für die Energieversorger.
Gerade in städtischen Ballungsräumen
wird angesichts der Platznot, des Klimawandels und der massiven Verteuerung
fossiler Energieträger die Zukunft der
Mobilität aus einem abgestimmten Mix aus
Bahn, S-Bahn, Tram, Rad, Elektrofahrrad,
Scooter und PKW sein. Gerade für kurze
Stopp- and Go-Strecken in der Stadt
Innsbruck eignet sich der Elektromotor,
egal ob für Flotten, wie Taxis oder
Lieferbetriebe oder als Elektrofahrrad für
HangbewohnerInnen und EinpendlerInnen.
Elektromobilität hat viele Vorteile: Der
Wirkungsgrad des Elektromotors liegt bei
80 %, während benzin- und dieselbetriebene PKW im Stadtverkehr auf durchschnittlich 20 % kommen. Ein aus einem
Strommix angetriebenes Elektroauto
erzeugt auf 100 km rund 75g CO2, ein
Verbrennungsmotor derzeit rund 160 g.
Auf 100 km braucht ein Elektroauto rund
15 bis 20 kWh mit Kosten von € 3,--, ein
Acht-Liter-Verbrennungsmotor verbraucht
auf derselben Strecke Treibstoff um
€ 10,--.
Dennoch, Elektromobilität ist kein Allheilmittel und löst nicht das zweite große
Problem des Autos, nämlich den Platzverbrauch. Ein Stau bleibt ein Stau, egal,
wie das Auto angetrieben wird. Das
Verstellen wertvollen öffentlichen Raumes
ist ebenfalls antriebsunabhängig. Daher
muss Elektromobilität Teil eines ökologischen Gesamtmobilitätskonzeptes sein,
das wir in Innsbruck dringend brauchen.
I-OEF 70/2010
Kunstankäufe der Stadt Innsbruck, Auswahlverfahren, Jury
(StRin Mag.a Schwarzl)
StRin Mag.a Schwarzl: Ich stelle folgenden Antrag:
Die Frau Bürgermeisterin und Kulturreferentin möge gemeinsam mit dem Kulturausschuss, der Mag.-Abt. V, Kultur, und
erfahrenen ExpertInnen wie VertreterInnen
des Tiroler Landesmuseums Ferdinandeum, der Leopold-Franzens-Universität
Innsbruck und der Tiroler KünsterInnenschaft ein transparentes und nachvollziehbares Auswahlverfahren für die Kunstankäufe der Stadt Innsbruck entwickeln.
Dabei soll geprüft werden, ob für die
jährlichen Kunstankäufe der Stadt Innsbruck eine Ankaufsjury bzw. ein wechselndes KuratorInnensystem sinnvoll und
umsetzbar ist.
Darüber hinaus mögen Möglichkeiten
erarbeitet werden, den Kunstbesitz der
Stadt Innsbruck einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen (Ausstellungen,
Abrufbarkeit der Kunstwerke und ihrer
Standorte im Internet, Leihmöglichkeiten
wie in der Artothek der Stadt Wien …).
Mag.a Schwarzl e. h.
Die Stadt Innsbruck kauft jährlich Kunstwerke an. Im Jahr 2007 wurden dafür
€ 66.335,--, im Jahr 2008 € 79.094,-- und
im Jahr 2009 € 85.670,-- aufgewendet.
Die Auswahl erfolgt derzeit über die Frau
Bürgermeisterin selbst bzw. die Mag.Abt. V, Kultur. Auch wenn ich beiden den
ExpertInnenstatus nicht absprechen
möchte, so ist es mittlerweile doch
gängige Praxis, dass Kunstankäufe der
öffentlichen Hand von Jurien oder
KuratorInnen ausgewählt werden.
Da der Ankauf von Kunst eine wichtige
Form der direkten Förderung von bildenden KünsterlerInnen darstellt, sollten die
Ankaufsentscheidungen, so wie auch bei
der Direktförderung durch Stipendien oder
Preise in anderen Kunstsparten üblich,
möglichst transparent, nachvollziehbar
und objektiv sein. Ein Jury- oder KuratorInnensystem erscheint dazu geeignet.
GR-Sitzung 25.3.2010 (Fortsetzung der am 25.2.2010 vertagten Punkte)