Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 04-Feber.pdf
- S.62
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30.
III 4536/2008
Allgemeiner Bebauungsplanentwurf Nr. AL - B28, Arzl, Bereich
zwischen Kreuzgasse, Arzler
Straße, Schusterbergweg und
Hangkante "Fuchsrain" (teilweise als Änderung der Bebauungspläne Nr. AL - B20, Zeichn.
Nr. 3437, Nr. AL - B20/1,
Zeichn. Nr. 3438), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2006
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind 21 Stellungnahmen zum
gegenständlichen Entwurf eingegangen.
Alle Stellungnahmen liegen dem Akt im
Original bzw. Kopie bei.
Alle Stellungnahmen beziehen sich
inhaltlich ausschließlich auf den Ergänzenden Bebauungsplan und werden zu
einem späteren Zeitpunkt im Bericht zum
zweiten Entwurf des Ergänzenden
Bebauungsplanes Nr. AL - B28/1 namentlich angeführt, wiedergegeben und
gleichzeitig behandelt werden.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Der Allgemeine Bebauungsplanentwurf
Nr. AL - B28, Arzl, Bereich zwischen
Kreuzgasse, Arzler Straße, Schusterbergweg und Hangkante "Fuchsrain" (teilweise
als Änderung der Bebauungspläne Nr. AL
- B20, Zeichn. Nr. 3437, Nr. AL - B20/1,
Zeichn. Nr. 3438), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2006, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
Alle Stellungnahmen liegen dem Akt im
Original bzw. Kopie bei.
Alle Stellungnahmen beziehen sich
inhaltlich ausschließlich auf den Ergänzenden Bebauungsplan und werden zu
einem späteren Zeitpunkt im Bericht zum
zweiten Entwurf des Ergänzenden
Bebauungsplanes Nr. HA - B13/1 namentlich angeführt, wiedergegeben und
gleichzeitig behandelt werden.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Der Allgemeine Bebauungsplanentwurf
Nr. HA - B13, Höttinger Au, Bereich
nördlich des Gießenbaches und südlich
der Kranebitter Allee von Hnr. 15 bis
Hnr. 83, gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2006,
wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
32.
III 2413/2010
Erlassung einer Bausperre im
Bereich des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. HÖ - B7/1, Hötting, Bereich
des gewidmeten Baulandes zwischen Speckweg, Sonnenstraße,
Rosengartenstraße, Botanikerstraße, Oppolzerstraße, FrauHitt-Straße, südlich Schneeburggasse, Brandjochstraße,
Sternwartestraße und Klausener
Straße, gemäß § 69 Abs. 1
TROG 2006
GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
31.
III 13685/2009
Beschluss (einstimmig):
Allgemeiner Bebauungsplanentwurf Nr. HA - B13, Höttinger Au,
Bereich nördlich des Gießenbaches und südlich der Kranebitter
Allee von Hnr. 15 bis Hnr. 83,
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2006
Die Erlassung einer Bausperre im Bereich
des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HÖ - B7/1, Hötting,
Bereich des gewidmeten Baulandes
zwischen Speckweg, Sonnenstraße,
Rosengartenstraße, Botanikerstraße,
Oppolzerstraße, Frau-Hitt-Straße, südlich
Schneeburggasse, Brandjochstraße,
Sternwartestraße und Klausener Straße,
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind fünf Stellungnahmen zum
gegenständlichen Entwurf eingegangen.
GR-Sitzung 25.2.2010