Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 04-GR-Kurzprotokoll_2020-05-20_klein.pdf
- S.6
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Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
15.
MagIbk/31678/SP-BB-HA/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. HA-B38, Höttinger Au, Bereich
Fürstenweg 84 (als Änderung der
Bebauungspläne HA-B14 und
Nr. HA-B14/1), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016
Mehrheitsbeschluss (bei Abwesenheit von
Bgm.-Stellv.in Mag.a Schwarzl; gegen
GRÜNE, 9 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
12.05.2020:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. HA-B38, Höttinger Au, Bereich
Fürstenweg 84 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. HA-B14 und Nr. HA-B14/1),
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 64 TROG der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst
dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb
der Auflagefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
16.
MagIbk/32102/SP-FW-IG/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. IG-F19, Igls, Bereich
Gp. 870/6 und Teilfläche der
Gp. 870/1, Patscher Straße südlich
Kurweg, KG Igls (als Änderung
der Flächenwidmungspläne
Nr. IG-F1, 2. Entwurf, und Nr. IGF10), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2016
Beschluss (bei Stimmenthaltung von SPÖ,
4 Stimmen; einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
12.05.2020:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. IG-F19, Igls, Bereich
Gp. 870/6 und Teilfläche der Gp. 870/1,
Patscher Straße südlich Kurweg, KG Igls
(als Änderung der Flächenwidmungspläne
Nr. IG-F1, 2. Entwurf, und Nr. IG-F10), gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
17.
MagIbk/29956/SP-BB-HÖ/1
Bebauungsplan Nr. HÖ-B16, Hötting, Bereich Höttinger Gasse 37
bis 39 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15/aa), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 201629
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, 8 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
12.05.2020:
Der Bebauungsplan Nr. HÖ-B16, Hötting,
Bereich Höttinger Gasse 37 bis 39 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15/aa),
GR-Sitzung 20.05.2020