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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll-23-04-2015.pdf

- S.112

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Zum Bilanzstichtag 31.12.2013 wies das gegenständliche Wertpapierkonto ein
Guthaben von € 8.200,30 aus. Der Habenzins für die Wertpapiereinlagen hat ab
31.01.2013 insgesamt 0,10 % betragen und wurden folglich dem Alpenzoo für das
Jahr 2013 Zinsen in Höhe von € 2,96 (vor Abzug der KESt) vergütet.
In Anbetracht des doch nennenswerten Guthabenstandes von rd. € 8,2 Tsd. empfahl die Kontrollabteilung, den weiteren Einsatz der bereits lukrierten und auf dem
Wertpapierkonto deponierten Ausschüttungsbeträge sowie des Rückzahlungsbetrages abzuklären, wobei sowohl eine Verwendung für den laufenden Betrieb, als
auch eine Reinvestition in die Pensionsvorsorge denkmöglich erschien.
Der Empfehlung folgend war lt. damaliger Stellungnahme eine Reinvestition in die
Pensionsvorsorge angedacht, wobei die Durchführung nach Genehmigung durch
das Präsidium erfolgen sollte.
Zur Nachfrage im Rahmen der Follow up – Einschau 2014 wurde der Kontrollabteilung in dieser Angelegenheit mitgeteilt, dass im Jahr 2014 aus Finanzmitteln der
Stadtgemeinde Innsbruck und des Landes Tirol Wertpapiere für die Pensionsvorsorge angekauft worden seien. Im Jahr 2015 würden weitere Finanzmittel der
Stadt Innsbruck und der Guthabenstand auf dem betreffenden Wertpapierkonto
veranlagt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

144

Im Zuge der Einschau in das Kassenwesen hat die Kontrollabteilung festgestellt,
dass entgegen dem in der Versicherungspolizze angeführten Kassenbehältnis
„Burgwächter Juwel, Sicherheitsgrad III c“ (mittlerer Sicherheitsgrad) zur Aufbewahrung der Hauptkassa ein Standtresor der Marke „Egger Brillant“ in Verwendung steht. Wenn auch die Sicherheitsklasse dieses Tresors dem in der Polizze
angeführten Erfordernis (Sicherheitsklasse III c) entspricht, wurde eine Änderung
der Versicherungspolizze dahingehend angeregt, dass eine detaillierte Bezeichnung der Tresortype nicht mehr vorgesehen wird.
Wie der Alpenzoo dazu in seiner Stellungnahme mitteilte, wurde mit dem Versicherungsbetreuer bereits Kontakt aufgenommen.
Als Reaktion zur Anfrage der Kontrollabteilung im Rahmen der aktuellen Follow
up – Einschau wurde berichtet, dass 2014 ein neuer Versicherungsvertrag abgeschlossen worden wäre. Mit diesem seien sämtliche Aktivitäten des Alpenzoos,
ohne konkrete Bezeichnung einer Tresortype, versicherungsmäßig abgedeckt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

145

Die Zeichnungsberechtigung für das Girokonto ist statutenmäßig nicht geregelt.
Gemäß einem Beschluss der (damaligen) Jahreshauptversammlung vom
08.07.1985 ist der Direktor (Geschäftsführer) des Alpenzoos jedoch berechtigt, Beträge bis zu einer Höhe von € 21.801,85 (ATS 300 Tsd.) allein zu zeichnen, darüber hinaus wurde die Zweitunterschrift des Vereinspräsidenten bzw. eines der
(damals beiden) Vizepräsidenten benötigt.

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Zl. KA-00206/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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