Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll-23-04-2015.pdf
- S.25
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ten Kellerräumlichkeiten kostenrechnerisch über die Kostenstelle 2710041 – Mobile Überwachungsgruppe erfolgte. Der Mietzins für die Räume im 1. und 2. Obergeschoss wurde über die Kostenstelle 2720001 – Referatsleitung Erhebungsdienst
abgewickelt. Aufgrund der dargestellten räumlichen Nutzungsveränderungen im
Objekt Salurner Straße 4 – die MÜG nutzte zusätzliche Flächen im 2. Obergeschoss sowie weitere Nutzung durch Mitarbeiter der Referate Verkehrs- und Sicherheitsstrafen sowie Kurzparkzonenstrafen – im Haushaltsjahr 2012 empfahl die
Kontrollabteilung, diese Veränderungen in Zusammenarbeit mit den zuständigen
Dienststellen der MA IV und gegebenenfalls der mietzinsvorschreibenden IIG & Co
KG auch in der städtischen Kostenrechnung abzubilden. Im seinerzeitigen Anhörungsverfahren avisierte die MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft, die
Empfehlung der Kontrollabteilung mit den zuständigen Dienststellen zu erörtern
und entsprechende Anpassungen vorzunehmen. Zur Follow up – Prüfung 2012
berichtete der Vorstand des Amtes für allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen,
dass einzelne Referate der Dienststelle im 2. Quartal des Jahres 2012 übersiedelt
(Erhebungsdienst von der Salurner Straße in die Museumstraße; Kurzparkzonenstrafen vom Rathaus in die Salurner Straße) und im 4. Quartal des Jahres
2012 die bisherigen Referate Verkehrs- und Sicherheitsstrafen sowie Kurzparkzonenstrafen zu einem Referat zusammengeführt worden sind. Aus diesem Grund
sei mit der MA IV vereinbart worden, dass in der Kostenrechnung beginnend mit
01.01.2013 die Parterreräumlichkeiten und Garagen des Objektes Salurner Straße
4 der Mobilen Überwachungsgruppe und das erste und zweite Obergeschoss dem
Referat Verkehrs- und Sicherheitsstrafen zugerechnet werden. Im Rahmen der
letztjährigen Follow up – Prüfung 2013 recherchierte die Kontrollabteilung, dass
die von der MA IV zugesagten kostenrechnerischen Änderungen bis zum damaligen Zeitpunkt nicht umgesetzt worden waren. Auf diesen Umstand (persönlich)
angesprochen argumentierte der zuständige Sachbearbeiter der MA IV, dass es
sich bei der aus kostenrechnerischer Sicht unveränderten Einweisung der Mietzinszahlungen um ein Versehen bzw. ein Missverständnis gehandelt habe. Von
ihm wurde zugesagt, die diesbezügliche Abbildung in der Kostenrechnung noch für
das Jahr 2013 zu korrigieren und ab dem Jahr 2014 die zugesicherte kostenrechnerische Erfassung bereits im Rahmen der monatlichen Auszahlungsanordnungen
zu handhaben.
Bei der diesjährigen Einschau stellte die Kontrollabteilung die Umsetzung der zugesagten kostenrechnerischen Zuteilung fest.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Gemäß der zur Regelung des Dienstbetriebes der MÜG vom zuständigen Amtsvorstand mit 10.06.2011 in Kraft gesetzten Dienstanweisung 06/11-MÜG vom
09.06.2011 standen zum damaligen Prüfungszeitpunkt für den Dienstbetrieb der
MÜG insgesamt 5 Dienstfahrzeuge zur Verfügung. Nach Rücksprache mit dem
Amtsvorstand finden die Dienstfahrzeuge ausschließlich zu dienstlichen Zwecken
Verwendung. Die Kontrollabteilung nahm eine stichprobenhafte Prüfung der betreffend die Dienstfahrzeuge geführten Fahrtenbücher vor. Dabei ergaben sich aus
Sicht der Kontrollabteilung die folgenden – zusammengefasst aufgelisteten – Feststellungen bzw. Schwachstellen:
In den meisten Fällen vermisste die Kontrollabteilung eine Angabe über den
Grund der Fahrt. Dazu merkte die Kontrollabteilung an, dass sich die Fahrtenbucheintragungen im Bereich der MÜG offenbar grundsätzlich darauf beschränkten, dass der Fahrer bei Übernahme des Dienstfahrzeuges den Anfangs-Kilometerstand und bei Übergabe des Dienstfahrzeuges an den Fahrer
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Zl. KA-00206/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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