Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll-23-04-2015.pdf

- S.34

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In der Stellungnahme zur Follow up – Einschau 2013 gab das Amt für Sport bekannt, dass die empfohlene Verteilung der Personalressourcen korrespondierend
zu den Daten des Prozessmonitors nach Ablauf der Kunsteislaufplatzsaison
2013/2014 umgesetzt werde.
Im Anhörungsverfahren zum Follow up 2014 teilte das Amt für Sport mit, dass im
Frühjahr 2014 die Aufteilung des Amtes in zwei Referate (Sportprojekte und
Sportanlagen bzw. Sportförderung und Sportstättenentwicklung) erfolgt sei. In diesem Zusammenhang sei die Überarbeitung der Aufteilung der Personalkosten auf
die einzelnen Kostenträger und Kostenstellen in Zusammenarbeit mit der Finanzabteilung erfolgt. Darüber hinaus wäre eine regelmäßige Überprüfung der Daten in
Zusammenarbeit mit dem Referat Vermögensrechnung/Kosten- und Leistungsrechnung und der Abteilungsleitung der Finanzabteilung installiert.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Beginnend mit 01.08.2002 hat die Stadtgemeinde diverse Räumlichkeiten des
Garderobengebäudes vertraglich den Vereinen „SK Wilten“ und „FC Veldidena“
zur Führung einer Kantine überlassen. Als monatlicher (Netto-)Mietzins des vorerst
auf zwei Jahre abgeschlossenen Mietverhältnisses wurde pro Verein ein Betrag
von € 100,00, zzgl. der Betriebskosten im Sinne des MRG vereinbart. Außerdem
wurde eine Werterhaltung des Hauptmietzinses vorgesehen.
In der Zwischenzeit ist das Mietverhältnis zweimal, zuletzt mittels Zusatzvereinbarung vom 03.07. bzw. 10.07.2009 um fünf Jahre, somit bis zum 31.07.2014 verlängert worden, wobei sämtliche Bestimmungen des ursprünglichen Mietvertrages
aufrecht geblieben sind.
Die Kontrollabteilung hat im Rahmen ihrer Prüfung festgestellt, dass der Indexwert
seit Beginn des Mietverhältnisses zwar um 23,7 % gestiegen, eine Wertanpassung
des Mietzinses jedoch erstmalig im Februar 2013 geltend gemacht worden ist.
Außerdem sind den beiden Vereinen nie Betriebskosten angelastet worden.
Die Kontrollabteilung empfahl, den Mietzins künftig vertragskonform vorzuschreiben.
Das Amt für Sport gab im Anhörungsverfahren bekannt, die Sache gemeinsam mit
den Innsbrucker Immobiliengesellschaften und der MA IV zu erledigen.
Als Stellungnahme zur Follow up – Einschau 2013 wurde der Kontrollabteilung
berichtet, dass die Klärung der Abrechnung der Kantinenräumlichkeiten für das
Frühjahr 2014 terminisiert worden sei.
Eine Rückfrage der Kontrollabteilung in der Follow up – Einschau 2014 hat ergeben, dass in der Zwischenzeit ein neuer Untermietvertrag zwischen der Stadt
Innsbruck und dem FC Veldidena sowie dem SK Wilten abgeschlossen worden
sei. Dieser Vertrag sei seitens der Liegenschaftsverwaltung an die IISG weitergeleitet worden, welcher die Vorschreibung und Indexierung des vereinbarten Mietzinses obliege.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Zl. KA-00206/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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