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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll-23-04-2015.pdf

- S.44

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Im Rahmen der Follow up – Einschau 2010 gab die Naturstrom Mühlau GmbH an,
dass die Geschäftsführung im Sinne des Vorschlages der Kontrollabteilung mit der
Förderstelle mehrfach konferiert und ein entsprechendes Gutachten über die
Funktionsfähigkeit der Anlage alternativ zur – nach wie vor nicht erfolgten – Kollaudierung vorgelegt habe. Ein Abschluss der diesbezüglichen Prüfungen durch
den Fördergeber sei damals für Ende Februar 2011 in Aussicht gestellt worden.
Die Follow up – Prüfung 2011 ergab, dass es durch die beschriebene Vorgangsweise gelungen wäre, am 19.09.2011 einen Teilbetrag der Förderung in Höhe von
€ 167.811,00 zu lukrieren. Die Auszahlung der restlichen Fördermittel in Höhe von
€ 34.458,00 wäre abhängig von der behördlichen Löschung zweier in der Realität
nicht mehr existierender Wasserrechte im Wasserbuch. Die dafür notwendige(n)
Einigung(en) über die weitere Vorgangsweise hinsichtlich der letztmaligen Vorkehrungen würde(n) auf der Seite der zuständigen Behörden „hängen“. Die Geschäftsführung kündigte im Hinblick auf die restlichen Fördermittel in Höhe von
€ 34.458,00 an, weiterhin um eine entsprechende Auszahlung bemüht zu sein.
Im Zuge der Follow up – Einschau 2012 erneut zu dieser Thematik befragt, informierte die Geschäftsführung darüber, dass sich im Vergleich zum vergangenen
Jahr keine wesentlichen Neuerungen ergeben hätten. Gleichzeitig bekräftigte die
Naturstrom Mühlau GmbH ihr weiteres Bemühen, die Auszahlung des restlichen
Förderbetrages zu erreichen. Dabei wäre man jedoch auf behördliche Beurteilungen und Entscheidungen angewiesen.
Anlässlich der letztjährigen Follow up – Einschau schilderte die Geschäftsführung
der Naturstrom Mühlau GmbH (erneut) ihre Bemühungen, die Grundlagen für die
Auszahlung des noch ausständigen Restbetrages von € 34.458,00 zu schaffen. Im
Ergebnis wurde über leichte Verhandlungsfortschritte betreffend die letztmaligen
Vorkehrungen für die Anlagen Mühlau 6 bzw. Rauch 2 berichtet, welche die Voraussetzung für die behördliche Beurteilung der beiden in der Realität nicht mehr
existenten Wasserrechte im Wasserbuch bilden. Auch die nach wie vor nicht erfolgte Kollaudierung hänge lt. dem zuständigen Verfahrensleiter ebenfalls von der
Realisierung der letztmaligen Vorkehrungen für diese beiden Anlagen ab. Konkrete (bauliche) Umsetzungsmaßnahmen wurden von der Geschäftsführung der Naturstrom Mühlau GmbH für die Jahre 2015 bzw. 2016 angekündigt.
Aktuell wurde von der Geschäftsführung der Naturstrom Mühlau GmbH darauf
verwiesen, dass der inhaltliche Stand ident zu der im Jahr 2013 geschilderten Lage sei. Weitere konkrete (bauliche) Umsetzungsschritte wären derzeit erst für die
Jahre 2015 bzw. 2016 vorgesehen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
teilweise entsprochen.

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Die Kontrollabteilung hat Teilbereiche der Gebarung und Jahresrechnung 2010 der
Innsbrucker Stadtmarketing GesmbH (IMG) einer Prüfung unterzogen und das Ergebnis im Bericht vom 20.03.2012, Zl. KA-10504/2011, zusammengefasst. Im
Rahmen dieser Prüfung hatte die Kontrollabteilung eine Reihe von Empfehlungen
ausgesprochen, deren Umsetzung im Zuge des seinerzeitigen Anhörungsverfahrens entweder zugesichert oder nach Möglichkeit bereits erledigt worden ist. Die
nach Durchführung des damaligen Anhörungsverfahrens und der zuletzt im Jahr

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Zl. KA-00206/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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