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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll-23-04-2015.pdf

- S.6

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16.2

Bereich "Frauen" vom
08.04.2015

18.

MagIbk/1589/SP-FW-AL/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. AL - F48, Arzl, Bereich
der Gp. 2381, KG Arzl (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/ds), gemäß § 36
Abs. 2 TROG 2011

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Bildung und
Gesellschaft vom 08.04.2015:
Der Subventionsantrag des Ausschusses
für Bildung und Gesellschaft für den Bereich "Frauen" wird gemäß Beilage genehmigt.

Beschluss (bei Stimmenthaltung von
GR Mag. Kogler; einstimmig):

16.2

Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
09.04.2015:

Bereich "Frauen" vom
14.04.2015

16.2.1 AEP Frauenbibliothek, Jahresprogramm 2015
Mehrheitsbeschluss:
Antrag des Ausschusses für Bildung und
Gesellschaft vom 14.04.2015:
Das Abstimmungsergebnis erreicht nicht
die Mehrheit. Der Antrag des Ausschusses
für Bildung und Gesellschaft für den Bereich "Frauen" wird laut Bgm.in
Mag.a Oppitz-Plörer noch einmal eingebracht.
16.2.2 AEP Frauenvernetzung, Begegnung-Austausch-Vernetzung
Beschluss (bei Stimmenthaltung von ÖVP
und Tiroler Seniorenbund, 9 Stimmen;
einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Bildung und
Gesellschaft vom 14.04.2015:
Der Subventionsantrag des Ausschusses
für Bildung und Gesellschaft für den Bereich "Frauen" wird gemäß Beilage genehmigt.
17.

Subventionsanträge des Kulturausschusses

Beschluss (einstimmig):
Anträge des Kulturausschusses vom
07.04.2015:
Die Subventionsanträge des Kulturausschusses werden gemäß Beilage genehmigt.

GR-Sitzung 23.04.2015

Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. AL - F48, Arzl, Bereich der Gp. 2381, KG Arzl (als Änderung
des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/ds),
gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2011, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Flächenwidmungen außer Kraft.
19.

MagIbk/1589/SP-BP-AL/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. AL - B49, Arzl, Bereich der
Gpn. 1112/1, 1112/2 und 1112/3
sowie Teilfläche der Gp. 2381, alle KG Arzl (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. MÜ - B1),
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011

Beschluss (bei Stimmenthaltung von
GR Mag. Kogler; einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
09.04.2015:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. AL - B49, Arzl, Bereich der
Gpn. 1112/1, 1112/2 und 1112/3 sowie
Teilfläche der Gp. 2381, alle KG Arzl (als