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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll-23-04-2015.pdf

- S.91

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Im Zuge der Prüfung behandelte die Kontrollabteilung u.a. die Darstellung des zum
damaligen Zeitpunkt aktuellen IST-Kostenstandes zum Regional- und Straßenbahnprojekt. Diese war auf Basis der Kosten- und Finanzierungsübersicht „RegBFinanz-0_Rev.3“ in Form einer Gegenüberstellung kalkulierter und realer Kosten
für Bauetappen und -abschnitte, Betriebsmittelanschaffungen sowie Zusatzbeauftragungen für Projektergänzungen erstellt worden.
Die Kontrollabteilung empfahl in diesem Zusammenhang, Kostenansätze für Straßenbahnabschnitte, deren Realisierung im Rahmen des Regional- und Straßenbahnprojektes nicht weiter vorgesehen waren, aus der Kostendarstellung herauszunehmen bzw. für den planungstechnisch maßgeblich geänderten Abschnitt
O8S – Straba-Schleife Olympisches Dorf eine Anpassung der prognostizierten
Kosten vorzunehmen.
Des Weiteren regte die Kontrollabteilung für die im Vorfeld getätigten Baumaßnahmen „Anpassung Andreas-Hofer-Straße für die Regionalbahn“ und „Südtiroler
Platz“ an, die in der Aufstellung dargestellten Finanzierungsanteile der Stadtgemeinde Innsbruck und des Landes Tirol entsprechend der tatsächlichen Zahlungen
zu korrigieren.
Die IVB begründeten im Rahmen ihrer Stellungnahme zum Vorbericht der Prüfung
die Berücksichtigung nicht zur Umsetzung vorgesehener Bauabschnitte in der
Kostendarstellung damit, dass diese nicht entfallen, sondern lediglich vorerst zurückgestellt würden. Die Kosten einer künftigen Realisierung würden aus diesem
Grunde weiterhin in der Kostendarstellung mitgeführt. Für jenen gegenüber der
Projektentwicklung und Vorplanung maßgeblich veränderten Abschnitt O8S könne
gemäß Stellungnahme der IVB vor dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung über die
tatsächlichen Aufwendungen keine Aussage bzw. Erklärung abgegeben werden.
Im Zuge der Follow up – Einschau 2014 wurde die IVB um Übermittlung einer aktuellen Plan- und Ist-Kostendarstellung und weitergehende Information zur Umsetzung der im Prüfbericht ausgesprochenen Empfehlungen gebeten. Die IVB teilte
hierzu mit, dass den Anregungen der Kontrollabteilung in Form einer neukonzipierten Kostentabelle bzw. -verfolgung nachgekommen worden sei, indem geänderte
Bauabschnittsgrenzen, Zusatzleistungen und entfallene Streckenabschnitte gesondert erfasst und gegenübergestellt würden. Da sich die Art und Weise der Darstellung in Tabellenform zum aktuellen Zeitpunkt jedoch mit den Finanzierungsgebern Stadt Innsbruck und Land Tirol in Abstimmung befinde, konnte keine aktuelle
Plan- und Ist-Kostendarstellung übermittelt werden. Eine Anpassung der in
der Kostenübersicht dargestellten Kosten für die Baumaßnahmen „Anpassung Andreas-Hofer-Straße für die Regionalbahn“ und „Südtiroler Platz“ ist gemäß Information der IVB erfolgt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde teilweise entsprochen.

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Im Zuge der Realisierung der (Teil-)Abschnitte W1 – W4 des Regional- und Straßenbahnprojektes wurden von der IVB insgesamt 41 Fremdgrundstücke von privaten Dritten dauerhaft beansprucht. Von diesen insgesamt 41 Privatgrundstücken
gelang es, 23 Grundstücke durch zivilrechtliche Vereinbarungen (vordergründig
Kaufverträge) für die Projektrealisierung verfügbar zu machen. Bei 18 der tangierten Grundstücke erfolgte die Beanspruchung durch Enteignung. Zu den mittels
Kaufvertrag von der IVB angekauften Grundflächen machte die Kontrollabteilung
aus formalen Überlegungen auf § 5 (zustimmungspflichtige Geschäfte) des Ge-

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Zl. KA-00206/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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