Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll-23-04-2015.pdf
- S.99
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In Umsetzung des Übereinkommens über die Gewährung von Finanzierungsbeiträgen zur Errichtung eines leistungsfähigen Regionalbahnsystems im Zentralraum
der Landeshauptstadt Innsbruck hat die IVB die Beschleunigungs- und
Anpassungsmaßnahmen der Gleisstrecke Andreas-Hofer-Straße – Bürgerstraße –
Anichstraße für die Regionalbahn durchgeführt und Mitte September 2005 (baulich) abgeschlossen. Die im Rahmen dieses Finanzierungsübereinkommens
durchgeführten Investitionen wurden nach den im Übereinkommen festgelegten
Quoten an die Financiers Stadt (18,27 %), Land (49,78 %) und Bund (31,95 %)
verrechnet. Begründet durch nachträgliche Abrechnungskorrekturen wurden auf
den Debitorenkonten der Financiers zum Prüfungszeitpunkt November 2013 im
Bereich der Abrechnung der Investitionen, welche auf der Grundlage des im Jahr
2004 unterfertigten Finanzierungsübereinkommens abgewickelt worden sind,
Überzahlungen in Höhe von € 34.353,93 (Bund), € 3.926,70 (Land) und
€ 19.666,62 (Stadt) ausgewiesen. Zumindest was die Überzahlung der Stadt Innsbruck in der Höhe von € 19.666,62 betrifft, empfahl die Kontrollabteilung der IVB,
in Kooperation mit der MA IV eine Bereinigung herbeizuführen. Die IVB verdeutlichte im Anhörungsverfahren, dass das Guthaben aus nachträglichen Rechnungsgutschriften entstanden ist und die Infrastrukturabrechnung auf Basis des
Übereinkommens zwischen Bund/Land/Stadt betrifft. Zwischenzeitlich sei aus diesem Vertrag keine weitere Abrechnung durchgeführt worden. Abschließend kündigte die IVB an, bei der nächsten Abrechnung der im Rahmen dieses Vertrages
abgewickelten Investitionen eine Gegenverrechnung vorzunehmen. Die MA IV avisierte in ihrer Stellungnahme, die IVB zu ersuchen, das aktuelle Guthaben der
Stadt im Sinne der Empfehlung der Kontrollabteilung bei der nächsten projektbezogenen Abrechnung mit der Forderung an die Stadt zu kompensieren.
Auch in der Stellungnahme zur aktuellen Follow up – Prüfung 2014 wurde von der
IVB erneut darauf hingewiesen, dass bei der nächsten Abrechnung aus diesem
Vertrag eine Gegenverrechnung erfolgen werde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Bei der mit der Lieferung der neuen Straßenbahntriebwägen beauftragten ARGE
wurde im Zuge der Anschaffung auch ein Ersatzteilpaket mit einem finanziellen
Gesamtvolumen von € 2.001.100,00 bestellt. Zum Zeitpunkt der Prüfung der Kontrollabteilung Anfang November 2013 war von der IVB gegenüber der Stadt und
dem Land von dieser Gesamtsumme ein Betrag von € 1.964.945,69 abgerechnet.
Bei der Aufteilung der Kosten des Ersatzteilpaketes wurde davon ausgegangen,
dass dieses alle 32 neuen Straßenbahnen betrifft. Die Weiterverrechnung dieser
Kosten an die Stadt und das Land erfolgte im Rahmen eines über die Anzahl und
die jeweiligen Finanzierungsschlüssel ermittelten prozentuellen Mischsatzes
(56,89 % Stadt Innsbruck und 43,11 % Land Tirol). Die Berechnung dieses Mischsatzes konnte von der Kontrollabteilung vollständig nachvollzogen werden. Bei der
Überprüfung der für die Berechnung der Vorzugsdividenden aus dem steuerlichen
Querverbund relevanten Abschreibungstabellen der IVB stellte die Kontrollabteilung bezüglich der Kosten für das Ersatzteilpaket bzw. der daraus resultierenden
Abschreibungen Abweichungen fest. Aufgrund des Umstandes, dass die im
Zusammenhang mit dem Ersatzteilpaket in der Anlagenbuchhaltung der IVB aktivierten Investitionen mit einem Finanzierungsschlüssel von 46,26 % Stadt und
53,74 % Land hinterlegt sind, wurden zur Ermittlung der aliquoten Abschreibungshöhe im Gruppenbesteuerungsmodell auch diese Prozentsätze verwendet. Die
tatsächliche Finanzierung der Kosten des Ersatzteilpaketes erfolgte jedoch nach
einem anderen (für die Stadt ungünstigeren) Aufteilungsschlüssel von 56,89 %
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Zl. KA-00206/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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