Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2016

/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll_17.03.2016.pdf

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997/1 und 998/1 mit über 80 % abgelehnt wurden. Festgehalten wird, dass
die Agrargemeinschaft Waldinteressentschaft Igls ausdrücklich einen sozialen Wohnbau in Igls befürwortet,
es gibt dazu bereits mehrere umgesetzte Beispiele in Igls.

K u r z p r o t o k o l l
G R - S i t z u n g
1 7 . 0 3 . 2 0 1 6

1.

Gemeindegutsagrargemeinschaft Amraser Hochwald,
Rechnungsprüfung 2015

Beschluss (einstimmig):

Mehrheitsbeschluss zu Punkt 3. (gegen
SPÖ, RUDI, FPÖ, Tiroler Seniorenbund
und PIRAT, 14 Stimmen):

Antrag des Stadtsenates vom 15.03.2016:

3.

Der Bericht über die Rechnungsprüfung 2015 sowie der Bericht über den
Voranschlag und die Erfolgsübersicht 2016 werden genehmigt.
2.

I-RA 933/2015
Neubau Patscherkofelbahn, zivilrechtliche Vereinbarung mit Agrargemeinschaft Waldinteressentschaft Igls

Mehrheitsbeschluss zu Punkt 4. (bei
Stimmenthaltung GRin Eberl; gegen SPÖ,
RUDI, FPÖ und PIRAT, 12 Stimmen):
4.

Antrag des Stadtsenates vom 15.03.2016:
Mehrheitsbeschluss zu Punkt 1. (gegen
RUDI und FPÖ, 6 Stimmen):
1.

Die Stadtgemeinde Innsbruck verpflichtet sich, das aus einem Wettbewerb hervorgegangene Projekt "Igler
Straße" umzusetzen.

Mehrheitsbeschluss zu Punkt 2. (gegen
SPÖ, RUDI, FPÖ, Tiroler Seniorenbund
und PIRAT, 14 Stimmen):
2.

Die Stadtgemeinde Innsbruck steht
dazu, dass Igls eine Tourismusregion
ist, wird diese Tatsache im Örtlichen
Raumordnungskonzept (ÖROKO)"25
berücksichtigen sowie die aus dem
Entwicklungsprozess "Rund um den
Patscherkofel und Glungezer" gewonnenen Erkenntnisse weiterentwickeln. Dies bezieht sich insbesondere
auf den Beschluss des Gemeinderates vom 19.03.2015, mit welchem die
Bebauung der im Eigentum der Stadt
Innsbruck stehenden Grundstücke
738, 739/1, 741/3, 746/1, 740/2 und
740/3 sowie die im Eigentum der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GmbH (IVB) stehenden
Grundstücke 746/3, 739/2, 999, 995,

GR-Sitzung 17.03.2016

Die Verpflichtungen unter Punkt 1.
und 2. stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Agrargemeinschaft Waldinteressentschaft Igls
als betroffene Grundeigentümerin
dem geplanten Neubau der Patscherkofelbahn und den damit verbundenen Rechtseinräumungen zustimmt.

Der Beschluss des Gemeinderates
vom 30.10.2015, mit welchem der Antrag des Stadtsenates vom
28.10.2015 angenommen wurde,
bleibt vollinhaltlich aufrecht.

Mehrheitsbeschluss zu Punkt 5. (gegen
SPÖ, RUDI, FPÖ, Tiroler Seniorenbund
und PIRAT, 14 Stimmen):
5.

3.

Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und ermächtigt, nähere Details dieses Gesamtpaketes vertraglich zu regeln.
I-RA 171/2016
Gemeinnützige Hauptgenossenschaft des Siedlerbundes reg.
GenmbH, Wohnanlage
Am Bichl 2–10, Vorkaufsrecht
der Stadt Innsbruck (nachträgliche Kenntnisnahme gemäß § 33
IStR)

1.

Die Stadt Innsbruck als Vorkaufsberechtigte des Grundstücks """"""""""""""" in
""""""""""""""""""", KG Igls, welches im bücherlichen Miteigentum der Gemeinnützigen Hauptgenossenschaft des Siedlerbundes registrierte Genossenschaft
mit beschränkter Haftung (FN 42520f)