Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll_20.04.2017.pdf
- S.111
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Eine Einschau in die Lohnkonten der beiden zum Prüfungszeitpunkt beschäftigten
Assistenzkräfte mit Anspruch auf Ferien, die in das Entlohnungsschema „kgh“ eingereiht waren, zeigte, dass im Jahr 2015 zu geringe Vergütungsbeträge für deren
Ferialeinsätze abgerechnet worden sind.
Zudem stellte die Kontrollabteilung fest, dass entgegen der amtsinternen Regelung – Ausbezahlung des gesamten Sommer-Einsatzes – den in Rede stehenden
Assistenzkräften nur die Hälfte ihrer geleisteten Dienststunden als Stundenvergütung finanziell abgegolten worden sind. Demnach wurden im Sommer 2015 insgesamt 40 erbrachte Arbeitsstunden fälschlicherweise als Mehrstunden den Zeitkonten der betreffenden Bediensteten gutgeschrieben.
Aus diesem Grund hat die Kontrollabteilung empfohlen, die Abrechnungen der
Assistenzkräfte mit Anspruch auf Ferien hinsichtlich deren Stundenvergütungen für
geleistete Kinderbetreuungsstunden in den Ferialeinsätzen gemäß den besoldungsrechtlichen Normen zu verifizieren und gegebenenfalls diese Mehrstunden
zur Gänze abzurechnen.
In ihrer Stellungnahme hat die MA V/Gesellschaft, Kultur, Gesundheit und Sport
mitgeteilt, dass der Anregung der Kontrollabteilung nachgekommen und die Vorgehensweise umgestellt werde.
Anlässlich der aktuellen Follow up – Einschau 2016 stellte die Kontrollabteilung in
diesen Zusammenhang fest, dass die geleisteten Ferienstunden für den Sommer
2016 zur Gänze ausbezahlt wurden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Unter Zugrundelegung der dargestellten Auslastungszahlen hat die Kontrollabteilung empfohlen, den allfälligen Bedarf zur Betreuung in den Weihnachts-, Osterund Semesterferien kritisch zu hinterfragen und im Sinne einer verantwortungsvollen und wirtschaftlichen Personaleinsatzplanung zu prüfen, ob bei einer allfälligen
Unterschreitung einer bestimmten Mindestanzahl von Kinderanmeldungen eine
Zusammenlegung von Hortgruppen diverser Schülerhorte als zweckmäßig und
sinnvoll zu erachten ist.
Außerdem regte die Kontrollabteilung in diesem Zusammenhang an, die derzeitige
Dienstplaneinteilung des Betreuungspersonales im Ferienbetrieb bezüglich einer
Doppelbelegung in der Kernzeit nach Maßgabe des TKKG einer Prüfung zu unterziehen.
Dazu erklärte die MA V/Gesellschaft, Kultur, Gesundheit und Sport im Rahmen
ihrer Stellungnahme, dass u.a. eine Zusammenlegung von Standorten sowie die
Festlegung einer Mindestzahl eine politische Entscheidung sei.
Das Amt für Kinder, Jugend und Generationen werde versuchen, das Personal in
den Ferienwochen auf Basis von Erfahrungswerten ressourcenoptimiert einzusetzen und Verbindungen mit dem Kindergartenbetrieb zu nutzen.
Zur aktuellen Follow up – Einschau 2016 wurde vom geprüften Amt berichtet, dass
die diesbezüglichen Auslastungszahlen sowie der aktuelle Betreuungsbedarf für
diesen Ferienzeitraum gemeinsam mit dem ressortführenden Stadtrat evaluiert
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Zl. KA-00193/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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