Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll_20.04.2017.pdf
- S.117
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Laut erhaltener Auskunft wurden für die Jahre 2010 bis 2014 weder für den Bereich Schülerhorte noch für den Bereich Kindergärten Förderungen zu den Kosten
für die Einrichtung von Gruppenräumen sowie für strukturelle Verbesserungsmaßnahmen beantragt und konnten der Kontrollabteilung keine nachprüfbaren Aufzeichnungen in dieser Angelegenheit vorgelegt werden.
Unter der Voraussetzung, dass es sich bei den in den Jahren 2010 bis 2014 auf
den betreffenden Unterabschnitten 240000 – Kindergärten und 250000 – Schülerhorte eigens eingerichteten Vp. der Kontenklasse 0 ausgabenseitig verbuchten
Beträge um förderungswürdige Anschaffungskosten handelt, hätte die Stadt Innsbruck um finanzielle Zuwendungen aus dem gegenständlichen Fördertopf ansuchen können.
Noch vor Prüfungsende teilte die Leiterin des Referates Kinderbetreuungseinrichtungen hierzu mit, dass der Stadt Innsbruck vom Land Tirol die Möglichkeit eingeräumt werde, allfällige noch ausstehende Förderbeiträge zur Verbesserung der
Strukturqualität für das Kalenderjahr 2014 (nachträglich) zu vereinnahmen.
Dazu berichtete die MA V/Gesellschaft, Kultur, Gesundheit und Sport, dass der
Empfehlung der Kontrollabteilung bereits Folge geleistet worden sei und für
sämtliche förderungswürdigen Einrichtungsgegenstände und strukturelle Verbesserungsmaßnahmen Anträge „für 2014/2015 und die derzeit vorliege nden
Investitionen für 2016“ ausgefüllt und an das Land übermittelt worden seien.
101
Überdies hat die Kontrollabteilung auf die Bestimmungen der in Rede stehenden
Richtlinie verwiesen, welche besagen, dass die Förderung von Maßnahmen nach
dieser Vorschrift eine mögliche zusätzliche Förderung nach anderen Rechtsgrundlagen des Landes Tirol nicht ausschließt.
Die Kontrollabteilung empfahl daher, für sämtliche förderungswürdige Einrichtungsgegenstände der Schülerhorte um weitere finanzielle Zuwendungen des
Landes Tirol (somit über eine 40%ige Förderung hinaus) anzusuchen und hat auf
die Richtlinie zur Förderung des quantitativen und qualitativen Ausbaues des Kinderbetreuungsangebotes aufmerksam gemacht.
Diesbezüglich hat das Amt für Kinder, Jugend und Generationen in seiner Stellungnahme angekündigt, dass es mit der zuständigen Stelle beim Amt der Tiroler Landesregierung in Kontakt treten und prüfen werde, in wie weit um zusät zliche finanzielle Förderungen angesucht werden kann.
102
Den Bestimmungen der zum Prüfungszeitpunkt gültigen Richtlinie des Landes
Tirol betreffend die Förderung des quantitativen und qualitativen Ausbaus des Kinderbetreuungsangebotes entsprechend (insbesondere für Schülerhorte) konnten
u.a. die
Sanierung und Modernisierung von bestehenden Gruppenräumen (Höchstausmaß der Förderung € 20,0 Tsd. pro Gruppenraum),
Errichtung von zusätzlichen Gruppenräumen durch Zu- bzw. Neubauten
(Höchstausmaß der Förderung € 80,0 Tsd. pro Gruppenraum),
Errichtung und Sanierung von Küchen und sanitären Einrichtungen, welche
zum überwiegenden Teil von Kinderbetreuungseinrichtungen verwendet werden (Höchstausmaß der Förderung € 20,0 Tsd. pro Küche bzw. sanitäre Einrichtung) sowie
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Zl. KA-00193/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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