Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll_20.04.2017.pdf
- S.123
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Hinsichtlich der ertragswirksamen Auflösung der passivseitigen Bilanzposition
„Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen“ war für die Kontrollabteilung auffallend, dass die sich daraus ergebenden Erträge in den von der
Leiterin der Buchhaltung erstellten Haushaltsplänen nicht budgetiert worden sind.
Nachdem die aufwandswirksamen Abschreibungen im Wirtschaftsplan präliminiert
werden, empfahl die Kontrollabteilung, auch die Erträge aus der Auflösung des
Sonderpostens für Investitionszuschüsse zu budgetieren.
Im seinerzeitigen Anhörungsverfahren wurde von der TLT darauf verwiesen, dass
die Position „Abschreibungen“ im Wirtschaftsplan als saldierte Größe aus Abschreibungen, Erträgen aus der Auflösung des Sonderpostens und neuen Investitionen ausgewiesen worden wäre. Gleichzeitig wurde jedoch auch zugesagt, der
Empfehlung der Kontrollabteilung künftig ab der Wirtschaftsplanung 2016/2017 in
Form der getrennten Darstellung Rechnung zu tragen.
Zur aktuellen Follow up – Einschau 2016 wurde durch Vorlage des Haushaltsplanes für das Wirtschaftsjahr 2016/2017 nachgewiesen, dass die Empfehlung umgesetzt worden ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Im Zuge der Einsichtnahme in das Sachkonto „Freiwilliger Sozialaufwand“ stellte
die Kontrollabteilung fest, dass die TLT im Wirtschaftsjahr 2013/2014 einen Zuschuss für den Erwerb von Hausabonnements ausbezahlte. Gemäß dieser Auszahlungsliste erhielten sowohl Hausmitglieder als auch pensionierte Theatermitglieder eine Ermäßigung von 50 % auf den regulären Abo-Preis – Theater- oder
Konzertabo – höchstens aber € 73,00 pro Abonnement sowie für maximal 2 Abos
pro Person. Im Jahr 1998 genehmigte der damalige Theaterausschuss des Tiroler
Landestheaters diese Sonderregelung bis zu einem Betrag von ATS 1.000,00 pro
Abonnement und bis auf Widerruf.
Die Kontrollabteilung regte in diesem Kontext an, diese ursprüngliche Regelung
des Theaterausschusses aus dem Kalenderjahr 1998 bezüglich des Empfängerkreises dieses Zuschusses sowie dessen Höhe auf ihre Aktualität zu prüfen.
Im Anhörungsverfahren wurde von der TLT mitgeteilt, dass der Empfehlung der
Kontrollabteilung Rechnung getragen werde.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2016 wurde der Kontrollabteilung in diesem Zusammenhang mitgeteilt, dass die Geschäftsführung der TLT in Zusammenarbeit mit einer externen Beraterin derzeit neben den Bereichen Preisgestaltung, Ermäßigungen, Vergabe von Frei- und Dienstkarten auch die ursprüngliche Regelung des Theaterausschusses aus dem Kalenderjahr 1998
bezüglich des Empfängerkreises dieses Zuschusses sowie dessen Höhe auf ihre Aktualität überprüfen werde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Zl. KA-00193/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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